Einmal reicht aus
Ein Bieter, der seine angekündigte Nichtberücksichtigung im Vorinformationsschreiben rügt und daraufhin vom Auftraggeber weitere Gründe für die Nichtberücksichtigung genannt bekommt, muss diese nicht erneut rügen. (OLG Frankfurt vom 9. Juli 2010 – AZ 11 Verg […]
