Eignung und Wertung

Auch wenn es im VOF-Verfahren um höchstpersönliche Leistungen geht, ist es unzulässig, eindeutig der Eignungsprüfung unterliegende Aspekte zum Gegenstand der Zuschlagswertung zu machen. (OLG München vom 10. Februar 2011 – AZ Verg 24/10)

Gegenstand der Entscheidung des OLG München ist ein Verhandlungsverfahren über Projektsteuerungsleistungen. Die Vergabestelle hatte bei der Wertung der Angebote die „Erfahrung des für die Bearbeitung vorgesehenen Personals mit vergleichbaren Leistungen“ und die „Erfahrung im Zusammenhang mit anderen Beteiligten“ berücksichtigt. Dies hat das OLG München beanstandet. Auch im Rahmen der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) sei grundsätzlich zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien zu trennen. Dies könne im Einzelfall schwierig sein, weil freiberufliche Leistungen oft höchstpersönlichen Charakter haben. Das Gericht stellt jedoch klar, dass es sich bei dem Merkmal der „Erfahrung“ um ein klassisches Eignungskriterium handelt.

Ute Jasper / Jan Seidel