Feuerwehreinsatz im Katastrophenfall
Die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr jenseits der Kreisgrenzen während der Dauer des Katastrophenalarms trägt die zuständige Katastrophenschutzbehörde. (VGH Baden-Württemberg vom 28. Januar 2010 – AZ 1 S 2740/08) Als sich eine Überschwemmung für […]

