Feuerwehreinsatz im Katastrophenfall

Die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr jenseits der Kreisgrenzen während der Dauer des Katastrophenalarms trägt die zuständige Katastrophenschutzbehörde. (VGH Baden-Württemberg vom 28. Januar 2010 – AZ 1 S 2740/08)

Als sich eine Überschwemmung für ein ganzes Stadtgebiet abzeichnete, wurde eine Freiwillige Feuerwehr aus einem Nachbarkreis im Wege der „Überlandhilfe“ angefordert. Sie kam auch zum Einsatz. Dafür verlangte die Gemeinde aus dem Nachbarkreis 3000 Euro, die jedoch nicht gezahlt wurden.

Die Gemeinde verlangte deshalb die Zahlung vom Landratsamt des Nachbarkreises, das später den Katastrophenfall ausgerufen, aber nicht die Einsatzkräfte der Feuerwehr aus dem Nachbarkreis alarmiert hatte.

Nach der gesetzlichen Regelung war die Kostenerstattungspflicht davon nicht abhängig. Bei Auslösung eines Katastrophenalarms ist schnelle Hilfe und Eigeninitiative durch Einsatzkräfte, die sich auf Anforderung der vormals zur Bekämpfung des öffentlichen Notstandes zuständigen Gemeinde bereits vor Ort befinden, geboten und erwünscht. Ein bestehender Feuerwehreinsatz wandelt sich also nach Ausrufung des Katastrophenfalls zu einem Katastropheneinsatz. Die zuständige Katastrophenschutzbehörde trägt dann die während der Dauer des Katastrophenalarms anfallenden Kosten. Der von einer Gemeindefeuerwehr auf ihre Kosten zu schützende Bereich ist grundsätzlich nur das Gemeindegebiet.

Franz Otto

Zum Weiterlesen

Ob beim Bau- und Planungsrecht, in der Energiewirtschaft oder beim Landschafts- und Naturschutz – Städte und Gemeinden sind in der kommunalen Praxis regelmäßig mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert und müssen sich mit unterschiedlichen Rechtsthemen beschäftigen.

Als Fachportal für kommunale Entscheiderinnen und Entscheider ist „Treffpunkt Kommune“ für seine vielfältigen Beiträge zum Thema Recht und Rechtsprechung bekannt.

Die Anwälte und Rechtsexperten, die in unserem Rechtsressort zu Wort kommen, bieten Ihnen einen Einblick in rechtliche Themen und Präzedenzfälle, die für Kommunen relevant sind.

Ergänzend zu den fundiert recherchierten Rechtsinformationen erhalten Sie Beispiele und Empfehlungen, die Sie direkt in Ihre tägliche Arbeit einfließen lassen können.

Von Ausschreibung und Vergabe bis zur Wasserversorgung deckt unser Rechtsressort eine ganze Bandbreite an rechtlichen Themen ab – kompakt, verständlich und übersichtlich. Informieren Sie sich gerne!

Zu den Rechtsbeiträgen

Möchten Sie sich über aktuelle Trends, Entwicklungen und zukunftsweisende Projekte informieren, die für Kommunen relevant sind? Ob Umwelt, Digitalisierung, Mobilität, Energieversorgung oder Bauen – auf „Treffpunkt Kommune“ werden Sie zu all diesen Themen fündig.