
Pflicht zur Handlung
Spricht sich der Gemeinderat dafür aus, die Beeinträchtigung ihres Planungsrechts vor Gericht überprüfen zu lassen, ist der Bürgermeister zur Klageerhebung verpflichtet. (VG Wiesbaden vom 9. Februar 2006 – AZ 3 G 195/06) Generell darf eine […]