Strom und Wärme erhalten Rückenwind durch Bürgerinnen und Bürger vor Ort: Darauf setzen Energiegenossenschaften. Was sie leisten und wie Kommunen das Engagement unterstützen können, erläutert Jan Holthaus für den Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband.

Der große Vorteil einer genossenschaftlichen Initiative ist, dass die Menschen vor Ort direkt und aktiv in ein Vorhaben eingebunden werden. Genossenschaften können privatwirtschaftliches Engagement und bürgernahes Angebot miteinander vereinen. Auch von Kommunen und kommunalen Einrichtungen kann durch eine kooperative Zusammenarbeit mit Genossenschaften zusätzliches Potenzial gehoben werden. Davon profitieren alle Beteiligten.
In den vergangenen Jahren wurden viele Genossenschaften gegründet, die der Strukturverarmung im ländlichen Raum entgegenwirken. Sie betreiben Sportanlagen wie Hallenbäder oder Eissporthallen, kulturelle und soziale Einrichtungen wie Kinos oder medizinische Versorgungszentren bis hin zu Gasthäusern oder Dorfläden, die ohne das genossenschaftliche Engagement geschlossen werden müssten. In den letzten Jahren wurden Genossenschaften aber vor allem im Bereich der erneuerbaren Energien ins Leben gerufen.
Energiegenossenschaften fördern die regionale Wertschöpfung
Energiegenossenschaften werden meist von den Menschen vor Ort gegründet, um gemeinsam an der Energiewende teilhaben zu können. In den Projekten wird oft mit regionalen Partnern wie lokalen Handwerksbetrieben, Volksbanken Raiffeisenbanken oder kommunalen Akteuren zusammengearbeitet.
Die Investitionen in erneuerbare Energien fördern somit auch die regionale Wertschöpfung. Dies ist den Mitgliedern – also den Bürgerinnen und Bürgern – sehr wichtig und der wesentliche Grund, warum Energiegenossenschaften einen bedeutenden Beitrag für die Akzeptanz der Energiewende leisten.
Die lange Tradition der Energiegenossenschaften
Energiegenossenschaften sind keine neue Erscheinung. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurden in Deutschland wie in anderen Ländern auch ländliche Elektrizitätsgenossenschaften gegründet. Sie haben in vielen Regionen Deutschlands die Elektrifizierung vorangebracht. Ein Beispiel für eine traditionsreiche Energiegenossenschaft ist die Alb-Elektrizitätswerk Geislingen-Steige eG. Sie wurde 1910 gegründet und ist bis heute als Netzbetreiber und Energielieferant aktiv.
Rund 60 dieser genossenschaftlichen Energieversorgungsunternehmen und Verteilnetzbetreiber gibt es heute. Sie sind in allen energiewirtschaftlichen Bereichen tätig: von der Erzeugung über den Netzbetrieb bis hin zur Vermarktung von Energie.
Etwa 100 Jahre später hat eine neue Gründungswelle eingesetzt. Diesmal war nicht die Elektrifizierung des ländlichen Raums das Motiv, sondern die Energiewende.
Schwerpunkt erneuerbare Energien
Rund 1000 Energiegenossenschaften wurden seit dem Jahr 2006 gegründet, etwa 220.000 Bürgerinnen und Bürger sind in den Energiegenossenschaften organisiert. Sie planen, projektieren und betreiben vor allem Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die meisten von ihnen Solarstromanlagen, aber auch Windenergie gehört zu den energiegenossenschaftlichen Geschäftsfeldern. Viele Genossenschaften verkaufen Strom an ihre Mitglieder oder bieten weitere Dienstleistungen wie E-Mobilität, Energieberatung oder Energieeffizienzmaßnahmen an.
Insgesamt haben die Energiegenossenschaften rund 3,6 Milliarden Euro in erneuerbare Energien investiert. Ihre jährliche Stromerzeugung entspricht dem Strombedarf von mehr als zwei Millionen Haushalten.
Eine besondere Gruppe sind die rund 300 Wärmegenossenschaften, die ihre Genossenschaftsmitglieder über das eigene Wärmenetz versorgen. Die Wärmequellen sind meist Biogas- oder Biomasseanlagen. Sie sind insbesondere in dünn besiedelten Gebieten und kleineren Ortschaften aktiv.
Genossenschaften können hier eine sinnvolle Ergänzung zur kommunalen Wärmeversorgung sein. Doch auch Niedrigtemperaturnetze mit Wärmepumpen in Stadtquartieren oder Neubaugebieten entstehen genossenschaftlich organisiert.
Angebot für die Kommunen
Die Kommune kann lokale Initiativen stärken: Sie kann als Mitinitiator den Gründungsprozess der Genossenschaft aktiv mitgestalten. Die Kommune kann als Planungsträgerin und Hüterin der Daten, etwa bei der kommunalen Wärmeplanung, genossenschaftliche Initiativen berücksichtigen und aktiv einbinden. Sie kann durch bereitgestellte Flächen und Rechtssicherheit beim Bau und der Genehmigung unterstützen.
Auch als finanzielle Wegbereiterin und Regulatorin kann sie den Initiativen unter die Arme greifen, etwa bei Förderungen für Machbarkeitsstudien oder durch Bürgschaften. Sie kann aber auch – unter Beachtung der kommunalrechtlichen Anforderungen – selbst Mitglied der Genossenschaft werden und direkt mitwirken.
Eine breite Rückendeckung für lokale Initiativen braucht jedoch die Unterstützung der nationalen Rahmenbedingungen, also verlässliche Regelungen für kleine und mittlere Solar- und Windenergieanlagen oder bei der Wärmewende. So können Genossenschaften weiterhin die Kommune dabei unterstützen, die Energiewende vor Ort gemeinsam mit den Bürgern voranzubringen.
Jan Holthaus



