Brunnen abstellen
Die öffentliche Wasserversorgung mit Anschluss- und Benutzungszwang ist eine gesetzlich bestimmte Aufgabe der Gemeinden. (OVG Lüneburg vom 11. Juli 2006 – AZ 9 LA 249/04) Im ländlichen Raum ist den vergangenen Jahren verstärkt eine öffentliche […]