Die öffentliche Wasserversorgung mit Anschluss- und Benutzungszwang ist eine gesetzlich bestimmte Aufgabe der Gemeinden. (OVG Lüneburg vom 11. Juli 2006 – AZ 9 LA 249/04)
Im ländlichen Raum ist den vergangenen Jahren verstärkt eine öffentliche Trinkwasserversorgung geschaffen worden. Wenn nun die Gemeinde durch eine Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang für ihre Wasserversorgungseinrichtung geschaffen hat, bedeutet dies keine Verletzung des Eigentumsrechts, sondern ist eine zulässige gesetzliche Inhaltsbeschränkung des Eigentums und außerdem Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums.
Dies gilt auch dann, wenn der betroffene Grundstückseigentümer seinen Wasserbedarf bisher aus einer eigenen, einwandfreies Wasser liefernden Anlage gedeckt hat. Die Eigentumsrechte des Grundeigentümers, der eine private Wasserversorgungsanlage betreibt, sind daher von vornherein dahin eingeschränkt, dass er seine Anlage nur solange benutzen darf, bis die Gemeinde von der ihr gesetzlich zustehenden Befugnis Gebrauch macht, die Wasserversorgung im öffentlichen Interesse in ihre Verantwortung zu übernehmen.
Zulässig war die weitere Nutzung der Wasserversorgungsanlage für die Viehtränke und Gartenbewässerung, was dem Eigentümer von der Gemeinde vorab genehmigt worden war.
Franz Otto
Zum Weiterlesen
Ob beim Bau- und Planungsrecht, in der Energiewirtschaft oder beim Landschafts- und Naturschutz – Städte und Gemeinden sind in der kommunalen Praxis regelmäßig mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert und müssen sich mit unterschiedlichen Rechtsthemen beschäftigen.
Als Fachportal für kommunale Entscheiderinnen und Entscheider ist „Treffpunkt Kommune“ für seine vielfältigen Beiträge zum Thema Recht und Rechtsprechung bekannt.
Die Anwälte und Rechtsexperten, die in unserem Rechtsressort zu Wort kommen, bieten Ihnen einen Einblick in rechtliche Themen und Präzedenzfälle, die für Kommunen relevant sind.
Ergänzend zu den fundiert recherchierten Rechtsinformationen erhalten Sie Beispiele und Empfehlungen, die Sie direkt in Ihre tägliche Arbeit einfließen lassen können.
Von Ausschreibung und Vergabe bis zur Wasserversorgung deckt unser Rechtsressort eine ganze Bandbreite an rechtlichen Themen ab – kompakt, verständlich und übersichtlich. Informieren Sie sich gerne!
Möchten Sie sich über aktuelle Trends, Entwicklungen und zukunftsweisende Projekte informieren, die für Kommunen relevant sind? Ob Umwelt, Digitalisierung, Mobilität, Energieversorgung oder Bauen – auf „Treffpunkt Kommune“ werden Sie zu all diesen Themen fündig.
