Noch sind die Fristen nicht abgelaufen, viele Gemeinden haben aber bereits Wärmepläne erstellt: Das zeigt eine aktuelle Analyse des Bundesinstituts für Bau, Stadt und Raumforschung. Was läuft gut – und wo gibt es Verbesserungspotenzial? Martin Ammon ordnet für das BBSR ein.

Das Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze trat zum 1. Januar 2024
in Kraft – mit ihm wurde die Grundlage zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung geschaffen. Weil es die Länder zur flächendeckenden Umsetzung der Wärmeplanung verpflichtet, erfährt die Wärmewende erstmals bundesweite Aufmerksamkeit.
Eine aktuelle Analyse des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) untersucht 342 fertiggestellte Wärmepläne. Diese Wärmepläne umfassen bundesweit 490 Gemeinden, wobei der Unterschied zwischen der geringeren Anzahl und der Gemeindezahl auf interkommunale Kooperationen bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zurückzuführen ist.
Wärmeplanung in den Kommunen
Bis Mitte Mai 2025 haben bereits 47 Prozent aller Gemeinden mit der Erstellung eines Wärmeplans begonnen. Auf Basis der durchschnittlichen Umsetzungsdauer der Wärmeplanung zwischen zwölf und 14 Monaten ist bis Mitte 2026 mit einer deutlichen Zunahme der fertiggestellten Wärmepläne auf etwa 2000 Pläne zu rechnen. Während die Kommunen mit unter 100.000 Einwohnern spätestens bis Mitte 2028 ihre Pläne veröffentlicht haben müssen, wird ab 2027 bereits mit ersten Aktualisierungen vorliegender Wärmeplanungen gerechnet.
Im Rahmen der Wärmeplanung sehen sich die Kommunen bereits in Beschaffung und Aufbereitung der erforderlichen Datenbasis mit großen Herausforderungen konfrontiert. Mit der Wärmeplanung setzen die meisten erstmals die Zusammenführung, Analyse und Zukunftsprojektion umfangreicher Datenlagen auf kleinräumiger Ebene um. Zudem bedingt der Prozess der Wärmeplanung die Modellierung zukünftiger Entwicklungen.
Zu viel Luft bei Prognosewerten
Die Auswertung der vorliegenden Wärmepläne offenbart, dass sich die verwendeten Prognosewerte zum Teil stärker an politischen Zielvorgaben als an der tatsächlichen Umsetzbarkeit orientieren. Insbesondere sticht hier die Sanierungsrate von Bestandsgebäuden als zentrale Steuerungsvariable heraus. Wenngleich umfassende Sanierungen im Gebäudebestand erstrebenswert sind und damit den Prozess der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung zweifelsfrei unterstützen, sollten sich die gewählten Prognosewerte stärker auf die bisherige Entwicklung und damit auf Bestandsdaten stützen.
Im Fall der Sanierungsrate bewegen sich historische Datenlagen bei Werten zwischen 0,7 und 1,0 Prozent. Hingegen geben die untersuchten Wärmepläne im Mittel zwei Prozent an, was mindestens eine Verdoppelung oder eine Verdreifachung bedeuten würde.
Besonders schwer wiegt die Tatsache, dass weder die Sanierungsrate noch Sanierungstiefe definitorisch qualitativ normiert verwendet werden. Zur Modellierung realistischer Zukunftsszenarien wird empfohlen, mit allen Akteuren von privaten Haushalten über Gewerbe und Industrie bis hin zur Bauwirtschaft ins Gespräch zu gehen und diese Erkenntnisse in die Wärmeplanung einfließen zu lassen.
Wärmeplanung in Kommunen als kontinuierlicher Prozess
Wenngleich die Wärmeplanung keinen verbindlichen Charakter besitzt, stellt sie für die Akteure innerhalb der Kommune eine essenzielle Informationsbasis für zukünftige Investitionsentscheidungen in die Wärmeversorgung dar. Entsprechend ist es wesentlich, in der Wärmeplanung auch einen Perspektivwechsel vorzunehmen. Hierzu ist festzustellen, dass das Gros der Wärmepläne abstrakt gefasst ist und es nur bedingt möglich ist, die Darstellungen nachzuvollziehen.
Die Wärmeplanung ist als kontinuierlicher Prozess zu verstehen. Entsprechend schließt sich an die Fertigstellung des Wärmeplans nicht einzig spätestens nach fünf Jahren die Aktualisierung an, sondern ein kontinuierliches Monitoring und eine Weiterentwicklung der beschriebenen Maßnahmen sind notwendig.
Herausforderung Wärmenetze
Die Umsetzung der Wärmeplanung geht mit hohen Investitionen in Infrastruktur, Heizungssysteme und Maßnahmen der energetischen Sanierung einher. Besonders deutlich lässt sich dies am geplanten Ausbau der Wärmenetze ablesen, deren Anteil an der Wärmeversorgung der Kommunen von durchschnittlich neun auf 37 Prozent ansteigen soll.
Dies bedingt umfangreiche finanzielle Mittel und verfügbare Kapazitäten in der Bauwirtschaft. Außerdem müssen insbesondere für neue Nahwärmenetzlösungen neue Betreiberkonstellationen gefunden werden.
Worauf jetzt geachtet werden sollte
Wenngleich die Darstellungen in den Wärmeplänen das Bild eines kontinuierlichen Wechsels von fossilen auf erneuerbare Heizungssysteme vermitteln, werden immer noch zahlreiche Öl- und Gasheizungen neu installiert. Hier zeigt sich, wie wichtig Informationen und Aufklärung sind, um Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Die Neuinstallation von Heizungsanlagen auf Basis fossiler Energieträger stellt nicht nur für den Betreiber ein hohes Kostenrisiko im Kontext steigender CO2-Preise – auch bei einer Verschiebung des ETS 2 auf 2028 – dar. Bei leitungsgebundenen Gasheizungen besteht die Problematik des mittelfristigen Umbaus der Versorgungsnetze, so dass der Betrieb der Anlagen durch Rück- oder Umbau auf Wasserstoff zeitlich stark begrenzt ist.
Entsprechend sollten einerseits die Investoren, das heißt private Haushalte und Unternehmen, weiterhin mit Informationen versorgt werden. Andererseits sollten gleichermaßen die Installationsunternehmen dahingehend sensibilisiert werden.
Martin Ammon
Der Autor
Dr. Martin Ammon ist Leiter des Referats „Wohnen und Klimaschutz, Bauwirtschaft“ im Bundesinstitut für Bau, Stadt und Raumforschung (BBSR).



