Von der gesetzlichen Pflicht zur kommunalen Praxis: Strategien für altersfreundliche Kommunen

In vielen Städten und Gemeinden stellen ältere Menschen heute mindestens ein Viertel der Bevölkerung, noch aber ist ein selbstbestimmtes Altern nicht für alle selbstverständlich. Warum Kommunen hier aktiv werden und mit welchen Strategien sie vorgehen sollten, erläutert Gerontologin Ina Voelcker.

Altersfreundliche Kommunen
Selbstbestimmtes Altern darf kein Privileg sein, betont Ina Voelcker: „Kommunen tragen die Verantwortung, Strukturen und Angebote zu schaffen, die es Menschen bis ins hohe Alter ermöglichen, sich aktiv am Gemeinschaftsleben zu beteiligen und eigene Fähigkeiten und Erfahrungen einzubringen.“ Foto: Adobe Stock/Seventyfour

Ältere Menschen wünschen sich ein Leben in Selbstständigkeit und Selbstbestimmung. Dazu gehören
barrierefreie Räume, bezahlbarer Wohnraum, gut erreichbare Dienstleistungen und zuverlässige Mobilität. Genauso wichtig sind Zugang zu Informationen, Mitsprache bei Entscheidungen und die Möglichkeit, das eigene Umfeld aktiv mitzugestalten.

Selbstbestimmtes Altern darf kein Privileg sein. Kommunen tragen die Verantwortung, Strukturen und Angebote zu schaffen, die es Menschen bis ins hohe Alter ermöglichen, sich aktiv am Gemeinschaftsleben zu beteiligen und eigene Fähigkeiten und Erfahrungen einzubringen.

Eine zentrale gesetzliche Grundlage für altersfreundliche Kommunen ist § 71 des Zwölften Sozialgesetzbuchs (SGB XII). Danach müssen Kommunen ein Mindestmaß an Angeboten für ältere Menschen bereitstellen. Ein von der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigt: Landkreise und kreisfreie Städte sind verpflichtet, ein Mindestmaß an offenen Hilfsangeboten für ältere Menschen vorzuhalten – insbesondere Beratung, niedrigschwellige Begegnungsorte und Strukturen zur Förderung von Engagement und Teilhabe.

Noch ist viel Luft nach oben

Angebote gibt es bereits in vielen Kommunen, doch häufig entsprechen die Qualität und die Ausrichtung nicht dem aktuellen Bedarf. Dafür müssen lokale Bedingungen analysiert, Bedarfe ermittelt und Konzepte regelmäßig überprüft und angepasst werden. Um Teilhabe und Prävention zu stärken – wie es § 71 SGB XII vorsieht – braucht es zudem eine systematische Umsetzung von senioren-politischen Gesamtkonzepten.

Zur Verankerung der Altenhilfeplanung als Querschnittsaufgabe der Stadt- und Regionalplanung bietet das Konzept der altersfreundlichen Städte und Gemeinden der Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen hilfreichen Ansatz. Zunächst wurde in 33 Städten weltweit gemeinsam mit älteren Menschen erarbeitet, wie das städtische Umfeld besser auf ihre Bedarfe angepasst werden kann. Dem 2010 gegründeten Globalen Netzwerk altersfreundlicher Städte und Gemeinden haben sich mittlerweile über 1700 Kommunen, darunter zehn aus Deutschland, angeschlossen. Das Netzwerk bietet Austausch- und Kooperationsmöglichkeiten inklusive einer Vielzahl von erprobten Instrumenten zur Bedarfserfassung.

Das Konzept der WHO beinhaltet acht Handlungsfelder, darunter Wohnen und öffentliche Räume, soziale Teilhabe und bürgerschaftliches Engagement sowie Information und gemeindenahe Dienstleistungen. Es verdeutlicht, dass Bereiche wie Gesundheit, Pflege, Verkehr, Bildung, Wohnen und Stadtentwicklung integriert gedacht werden müssen.

Von den Erfahrungen anderer lernen

Eine der Kommunen, die sich auf den Weg gemacht haben, ist die Stadt Gelsenkirchen. Sie versteht integrierte Altenarbeit als die Gesamtheit aller auf die Gestaltung der Lebenssituationen älterer Menschen gerichteten Maßnahmen.

Zur Umsetzung hat sie einen Teil der Altenarbeit auf den Verein „Generationennetz“ übertragen, der mittlerweile fünf Infocenter mit 34 angeschlossenen Außenstellen in fast allen Stadtteilen sowie eine Beratungsstelle im Mehrgenerationenhaus betreibt. Die Stadt unterstützt den Träger strukturell und langfristig. Der partizipativ entwickelte Aktionsplan „Gut älter werden in Gelsenkirchen 2035“ stellt die Grundlage für die Arbeit der Stadt, die seit diesem Jahr Mitglied im Globalen Netzwerk altersfreundlicher Städte und Gemeinden der WHO ist.

Die Stadt Jena hat das Ziel ihrer Altenhilfeplanung entsprechend § 71 SGB XII darauf ausgerichtet, die Teilhabechancen älterer Menschen zu sichern und ihre Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. 2023 hat Jena einen Altenbericht mit konkreten Zielen veröffentlicht, die im Rahmen von Qualitätsdialogen regelmäßig überprüft werden. Zudem wurde eine Stelle mit eindeutiger Aufgabenbeschreibung eingerichtet.

Auf Landesebene geht Bayern mit gutem Beispiel voran. Dort sind Landkreise und kreisfreie Städte durch Artikel 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) dazu verpflichtet, seniorenpolitische Gesamtkonzepte zu erstellen. Im Rahmen eines Förderprogramms können Kommunen Fördermittel für die Erstellung und Umsetzung von Quartierskonzepten beantragen.

Mehr Lebensqualität für alle

Durch das Engagement von Politik, Verwaltung sowie von Bürgerinnen und Bürgern können Städte und Gemeinden viel erreichen. Die Länder ihrerseits sind nach Auffassung der BAGSO gefordert, verbindliche Rahmenrichtlinien oder Ausführungsgesetze zu § 71 SGB XII zu erarbeiten, um Kommunen mehr Sicherheit bei der Planung und Ausgestaltung der örtlichen Altenarbeit zu geben. Städte und Gemeinden, die sich den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft stellen, schaffen am Ende bessere Lebensbedingungen für alle.

Ina Voelcker


Die Autorin

Ina Voelcker ist Gerontologin. Sie leitet die Geschäftsstelle Internationale Altenpolitik bei der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen.


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