Neue Regeln in der Schädlingsbekämpfung: Was jetzt auf Kommunen und Landwirtschaft zukommt

Auf der einen Seite die Rodentizide, auf der anderen Seite Ratten und Mäuse: Nach wie vor ist zwischen Umwelt- und Gefahrenrecht abzuwägen. Aktuell ist viel in Bewegung – welche Folgen sich für Kommunen und Landwirtschaft ergeben, ordnet Schädlingsbekämpfer Martin Claus aus Verbandssicht ein.

Schädlingsbekämpfung
Die Kanalisation ist ein Anziehungspunkt für Ratten – damit können Rodentizide dem Wasser bedrohlich nahekommen. Aktuell sind die Anwendungsregeln im Umbruch: „mit erheblichen Konsequenzen für Ordnungsämter, Gesundheitsämter, Umweltbehörden und kommunale Betriebe“. Foto: Adobe Stock/Bambuh

Die Regulierung antikoagulanter Rodentizide (Köderpräparate zur Bekämpfung von Nagetieren) steht vor einem tiefgreifenden Umbruch. Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der in Vorbereitung befindlichen Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 541) werden die Anforderungen an die Sachkunde, die Anwendungspraxis sowie an bisher etablierte Bekämpfungsstrategien deutlich verschärft.

Für öffentliche Verwaltungen – insbesondere für Ordnungsämter, Gesundheitsämter, Umweltbehörden und kommunale Betriebe – ergeben sich daraus erhebliche organisatorische, finanzielle und ordnungsrechtliche Konsequenzen.

Worauf kommunale Behörden sich in der Schädlingsbekämpfung einstellen müssen

Künftig ist davon auszugehen, dass für die Anwendung bestimmter Rodentizide ein behördlich anerkannter Sachkundelehrgang mit einem Umfang von etwa einer Woche einschließlich Prüfung erforderlich sein wird. Hintergrund ist die Neubewertung antikoagulanter Wirkstoffe, die aufgrund ihrer Persistenz und Bioakkumulation eigentlich nicht mehr zulassungsfähig wären. Ihre weitere Verwendung erfolgt nur mangels gleichwertiger Alternativen und unter strengen Auflagen.

Bislang wurde die Sachkunde im Pflanzenschutz als ausreichend anerkannt. Ab Mitte 2027 soll dagegen ein spezifischer, behördlich anerkannter Lehrgang verpflichtend sein, ergänzt um eine Fortbildung spätestens alle sechs Jahre. Für die öffentliche Verwaltung bedeutet dies Zweierlei. Zum einen steigt der Schulungsbedarf bei kommunalen Eigenbetrieben – zum Beispiel Bauhöfe und Abwasserbetriebe. Zum anderen ist mit einem erheblichen Antrags- und Beratungsaufkommen aus der Landwirtschaft zu rechnen.

Problematisch ist der zeitliche Rahmen. Lehrgänge können erst nach Veröffentlichung der TRGS 541 konzipiert und behördlich anerkannt werden. Angesichts von potenziell mehreren Hunderttausend Schulungsbedürftigen allein in der Landwirtschaft droht ein massiver Kapazitätsengpass. Kommunale Behörden werden sich auf Übergangsfragen, Fristverlängerungsbegehren und Vollzugsunsicherheiten einstellen müssen.

Aktuelle Diskussionspunkte

Parallel steht die sogenannte befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) zur Disposition. Sie wurde bislang insbesondere in sensiblen Bereichen – etwa in der Lebensmittelwirtschaft oder im Umfeld kritischer Infrastrukturen – eingesetzt, um bei hohem Befallsdruck präventiv zu wirken.

In einer gemeinsamen Stellungnahme mehrerer Fachverbände wird vor einem ersatzlosen Wegfall gewarnt. Dort heißt es, die BUD sei in bestimmten urbanen Lagen „unersetzbares Werkzeug“, um bei dauerhaftem Zulauf aus dem Umfeld Schutzbereiche abzusichern. Auch die geplanten Einschränkungen beim Ködermitteleinsatz in der Kanalisation – etwa die Beschränkung auf spezielle Köderschutzstationen – werden kritisch bewertet, da sie die Bekämpfungsdauer verlängern könnten.

Auswirkungen auf Kommunen

Für Kommunen hätte ein BUD-Verbot unmittelbare Folgen: Kontrollintervalle müssten von bislang häufig monatlichen Begehungen auf mindestens wöchentliche Kontrollen umgestellt werden. Das bedeutet einen erheblichen Personalmehrbedarf – entweder in kommunalen Eigenbetrieben oder bei beauftragten Fachfirmen. Gerade in Zeiten knapper Haushalte und Fachkräftemangels stellt dies eine kaum kurzfristig zu kompensierende Mehrbelastung dar.

Besonders landwirtschaftliche Betriebe mit Futtermittelvorräten gelten als „Paradefall“ für hohen Befallsdruck. Fällt die BUD weg, müsste organisatorisch auf engmaschige Kontrollen umgestellt werden. Branchenvertreter rechnen mit einer Vervierfachung des Personalaufwands. Für kommunale Veterinär- und Ordnungsbehörden steigt damit das Risiko von Hygieneproblemen, wenn Betriebe die neuen Anforderungen nicht zeitgerecht umsetzen können.

Folgen für Privathaushalte

Hinzu kommt die Diskussion darüber, die  Zulassung für Privatpersonen nicht zu verlängern. In einem offenen Brief verschiedener Verbände wird vor einer Überforderung professioneller Schädlingsbekämpfer gewarnt, sollten Privatanwender keine Rodentizide mehr einsetzen dürfen. Zugleich wird auf steigende Rattenpopulationen, Gesundheitsrisiken und hohe wirtschaftliche Schäden hingewiesen.

Für Städte und Gemeinden ist dies von erheblicher Relevanz: Wenn private Eigenvorsorge entfällt, dürfte sich der Erwartungsdruck auf kommunale Stellen erhöhen. Beschwerden, Meldungen von Sichtungen sowie ordnungsrechtliche Einschreitverfahren könnten zunehmen. Gleichzeitig müssten Kommunen stärker in Aufklärung, Prävention und integriertes Schädlingsmanagement investieren.

Dokumentation muss sein

Konkrete Dokumentationspflichten zur Köderausbringung ergeben sich nicht unmittelbar aus der GefStoffV. Dennoch entstehen Nachweispflichten aus QS-Systemen, Fördervorgaben oder versicherungsrechtlichen Anforderungen.

Für die Verwaltung bedeutet dies eine verstärkte Prüf- und Beratungstätigkeit bei Betriebsbegehungen oder Förderkontrollen. Eine saubere Dokumentation mit Köderplänen wird faktisch zum Standard guter fachlicher Praxis.

Zwischenfazit aus Branchensicht

Die Neuregulierung verfolgt legitime umweltpolitische Ziele: Minimierung persistenter Stoffe, Reduzierung von Einträgen in die Umwelt und Stärkung der Sachkunde. Gleichzeitig stehen diese Ziele in einem Spannungsverhältnis zum Gesundheitsschutz, zum Infektionsschutz und zur Sicherung hygienischer Mindeststandards.

Öffentliche Verwaltungen sind dabei in einer Doppelrolle: Sie sind Vollzugsbehörde, Koordinator, Aufklärer und zugleich selbst Anwender – etwa in der Kanalisation oder bei kommunalen Liegenschaften. Entscheidend wird sein, frühzeitig Schulungskapazitäten zu planen, integrierte Bekämpfungskonzepte zu fördern und den Dialog mit Landwirtschaft, Fachbetrieben und Verbänden zu führen.

Ohne pragmatische Übergangsregelungen und eine realistische Ressourcenplanung droht sonst, dass gut gemeinte Regulierung zu Vollzugsdefiziten und erhöhtem Befallsdruck führt – mit Auswirkungen auf Hygiene, Infrastruktur und öffentliche Gesundheit.

Martin Claus


Der Autor

Martin Claus ist Mitglied im Vorstandsbeirat des Deutschen Schädlingsbekämpfer Verbands (DSV).


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