Gegen Ratten kann Gift eingesetzt werden, aber nur unter strengen Auflagen – die Vorschriften werden zudem angepasst und verschärft. Das beste Mittel bleibt allerdings die Prävention.

Experten sind sich einig: Präventive Maßnahmen wie die Minimierung von Nahrungsquellen und die Sicherung von Müll sind der beste Weg, um Rattenpopulationen in Städten und Gemeinden zu kontrollieren. Denn dort, wo es keine Lebensgrundlage gibt, können sich die Schadnager auch nicht in Scharen vermehren.
Beispielsweise sollten Essensreste daher möglichst in rattensicheren Mülltonnen entsorgt, wilde Müllablagerungen sollten umgehend entfernt werden. Zudem sollte die Fütterung von Wildtieren wie Tauben und Enten verboten sein, da dies im wahrsten Sinne des Wortes ein gefundenes Fressen für Ratten ist. Es gibt also durchaus Gründe, warum in vielen Städten und Gemeinden in Deutschland geschätzt zwei bis drei Ratten pro Einwohner leben.
Das Rattenmanagement nachhaltig ausrichten
Mit der „Kampagne für ein nachhaltiges Rattenmanagement“ (KaRMa) unterstützt das Umweltbundesamt (UBA) Kommunen dabei, das Problem möglichst von vornherein zu vermeiden. Ziel der Kampagne ist es, das Nahrungsangebot für Ratten in Parks, auf Spielplätzen und in der Kanalisation zu verringern, damit sich die Schadnager nicht ansiedeln und vermehren. Bürgerinnen und Bürger sollen unter anderem mit Plakaten auf die Ursachen für einen Rattenbefall aufmerksam gemacht und zu einer Verhaltensänderung bewegt werden. Laut UBA können die Kommunen so Geld sparen und zudem etwas für den Gesundheits-, Umwelt- und Tierschutz tun, da letztlich weniger Rattengift zur Bekämpfung der Tiere benötigt wird.
Dennoch: Auch dem Umweltbundesamt ist bewusst, dass auf kommunaler Ebene kein Weg an Giftködern vorbeiführt. Obwohl der Einsatz der hochgiftigen Wirkstoffe in Deutschland in allen anderen Bereichen verboten ist, wird für die Rattenbekämpfung eine Ausnahme gemacht. Allerdings sind an den Einsatz der Rodentizide strenge Vorschriften verknüpft, die jetzt noch einmal verschärft werden.
Dazu gehört, dass Köderschutzstationen im Kanal sowie in Wassernähe explizit zur Pflicht werden, wenn Giftköder zum Einsatz kommen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Giftköder nicht in Kontakt mit Wasser kommen. Dies muss bereits seit mehreren Jahren sichergestellt werden. Da die Rodentizide mancherorts jedoch weiterhin ungeschützt eingesetzt werden, wird die Verwendung von Köderschutzboxen 2026 ausdrücklich zur Vorschrift.
Verschärfte Vorschriften
Die früher weitverbreitete Praxis, Rodentizide präventiv oder zur dauerhaften Beköderung zu nutzen, ist nun verboten. Künftig muss vor dem Auslegen von Rattengiftködern stets eine Befallsermittlung erfolgen. Deshalb empfehlen sowohl das UBA als auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin digitale Monitoringlösungen: etwa mit Sensoren ausgestattete Fallen und ferngesteuerte Überwachungssysteme. Mit vernetzten Köderschutzboxen lassen sich Rattenhotspots zudem nicht nur umgehend erkennen und somit zeitnah bekämpfen, sondern auch bis zu 97 Prozent an Giftködern einsparen.
Mit vernetzten Köderschutzboxen lassen sich also zwei der drei neuen Vorschriften erfüllen. Zudem wird es 2026 auch verpflichtend, dass Rodentizide nur noch von „geschulten berufsmäßigen Verwendern“ genutzt werden dürfen. Hier müssen sich Kommunen also entscheiden, ob sie auf externe Dienstleister oder auf entsprechende Schulungen setzen wollen.
Da viele für die Rattenbekämpfung zuständigen Abteilungen wie Bauhöfe bereits an der Belastungsgrenze sind, empfiehlt es sich, zunächst mit den zuständigen Mitarbeitern zu sprechen, bevor Entscheidungen über ihre Köpfe hinweg getroffen werden. Denn dort, wo Schulungen erforderlich sind und zudem noch Köderschutzboxen eingeführt werden müssen, könnte vor allem in der Umstellungsphase viel zusätzliche Arbeit auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zukommen.
Externe Dienstleister können für Entlastung sorgen. Allerdings sollte genau hingeschaut werden, ob sie Köderschutzboxen verwenden und stets anlassbezogen beködern. Denn die Verantwortung dafür, dass die neuen Vorschriften eingehalten werden, liegt weiterhin bei den Auftraggebern.
Für ein anderes Verhalten werben
Um die Verbreitung von Ratten zu kontrollieren, müssen Bürgerinnen und Bürger aufgeklärt und präventive Maßnahmen ergriffen werden. Denn wo es keine Nahrungsquellen im Überfluss gibt, gibt es auch kein Rattenproblem.
Da Köderschutzstationen sowie eine anlassbezogene Beköderung Pflicht werden, macht der Einsatz von vernetzten Köderschutzboxen am meisten Sinn, da so zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Zudem sollte penibel darauf geachtet werden, dass die zuständigen Mitarbeiter über die notwendigen Qualifikationen verfügen – unabhängig davon, ob das eigene Personal oder externe Dienstleister zum Einsatz kommen.
Tillmann Braun
Der Autor
Tillmann Braun ist Fachjournalist mit Schwerpunkt IT und Digitalisierung aus Haiterbach.



