Externe Partner in der Schädlingsbekämpfung

Kanal; Abwasserkanal; Ratten
Sobald Rattengift in die Umwelt gelangt, kann es selbst in modernsten Klärwerken nicht mehr entfernt werden. Foto: Adobe Stock/Mulderphoto

Rattengiftköder dürfen nur noch von sachkundigen Mitarbeitern eingesetzt werden. Oft fehlen aber die Kapazitäten, Beschäftigte zu den entsprechenden Fortbildungen zu schicken. Immer mehr Kommunen setzen deshalb auf Outsourcing — doch auch dabei gibt es einiges zu beachten.

Jahrzehntelang wurden Ratten bekämpft, indem Giftköder ungeschützt in den Kanal eingehängt wurden. Das war einfach, aber auch hochgradig umweltschädigend. Denn sobald Rodentizide einmal in die Umwelt gelangen, können die giftigen Stoffe selbst in modernsten Klärwerken nicht mehr entfernt werden.

Um die Umwelt zu schützen, wurden für den Umgang mit Rodentiziden neue Vorschriften und Gesetze erlassen. Anders als früher muss unter allen Umständen vermieden werden, dass die Giftköder in Kontakt mit Wasser kommen, selbst bei Hochwasser und Rückstau. Hinzu kommt, dass Rodentizide nur von entsprechend geschulten Mitarbeitern eingesetzt werden dürfen.

Kommunen sind per Gesetz zur Rattenbekämpfung verpflichtet. Und so stehen viele von ihnen vor großen Herausforderungen, denn die meisten Abteilungen sind längst an ihrer Belastungsgrenze. Zwar ist es prinzipiell möglich, die Mitarbeiter per Schulungen weiterzubilden. Doch längst nicht überall sind die notwendigen Kapazitäten vorhanden, Mitarbeiter auf mehrtägige Weiterbildungen zu schicken – zumal gleich mehrere über die notwendigen Qualifikationen verfügen müssen, damit die Rattenbekämpfung bei Krankheits- und Urlaubsausfällen fortgesetzt werden kann.

Kommunen, die sich dazu entscheiden, die Rattenbekämpfung auszusourcen, sollten bei der Wahl des Dienstleisters auf einige wichtige Dinge achten. So sollte das beauftragte Unternehmen im Kanal sowie in Wassernähe stets Köderschutzboxen verwenden. Welche Modelle sich am besten eignen, lässt sich unter anderem beim Institut für Angewandte Bauforschung (IAB) abfragen, das alle gängigen Köderschutzboxen in verschiedenen Alltagssituationen getestet hat.

Empfehlenswert sind vernetzte Köderschutzboxen, da dem Auftraggeber eine webbasierte Benutzeroberfläche zur Kontrolle der Maßnahmen zur Verfügung steht. Dadurch wird auch die erfolgreiche Bekämpfung von Ratten-Hotspots dokumentiert.

Durch das detaillierte Monitoring ist es für die beauftragten Schädlingsbekämpfer bei Bedarf zudem möglich, eine Reinvasion in einem Gebiet sofort zu erkennen und umgehend zu handeln, bevor sich die Ratten wieder verbreiten. Mit vernetzten Köderschutzboxen lässt sich der Gifteinsatz um bis zu 97 Prozent reduzieren.

Wichtige Kriterien bei der Auswahl des Dienstleisters

Unbedingt sollte darauf geachtet werden, dass die Mitarbeiter für alle Einsatzgebiete und Maßnahmen ausgebildet sind. Das gilt für den Umgang mit den Giftködern, aber auch für den Schachteinstieg. Zudem sollten die beauftragten Teams in ihren Fahrzeugen stets alle vorgeschriebenen Sicherungsgeräte wie Gaswarngerät, Dreibein, Schachtbelüfter und Selbstretter mitführen. Köderschutzboxen mit Elektronik müssen für die EX-Schutzzone 1 zugelassen sein, wenn sie im Kanal eingesetzt werden.

Transparenz ist für Kommunen besonders wichtig. Vor dem Beginn der Maßnahmen sollte den Auftraggebern deshalb schriftlich mitgeteilt werden, welche Mitarbeiter im Einsatz sein werden, über welche Qualifikationen sie verfügen und welche Sicherungsgeräte mitgeführt werden. Für gute Dienstleister sollte es zudem kein Problem sein, einen Nachweis darüber zu erbringen, ob die ausgearbeiteten Konzepte und Maßnahmen tatsächlich wie vereinbart umgesetzt wurden. Denn bekanntlich gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Jürgen Buchstaller


Der Autor

Jürgen Buchstaller ist Geschäftsführer beim Unternehmen ball-b GmbH & Co KG in Nürnberg.