Verschärfung bei Regelungen zur Rattenbekämpfung

Die Regelungen zum Einsatz von Rattengiftködern werden ab Januar 2026 weiter verschärft. Der Appell von Fachjournalist Tillmann Braun: Kommunen und Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben befassen. Dazu gehört unter anderem auch die Verwendung von Köderschutzboxen in der Nähe von Gewässern.

Köderschutzboxen
Rattengift darf nur von qualifizierten Fachkräften angewendet werden und in der Kanalisation oder wie hier in der Nähe von Gewässern nur in Köderschutzboxen. Foto: ball-b

Da Ratten erhebliche Schäden verursachen und sich schnell vermehren, sind Giftköder in vielen Städten und Gemeinden weiterhin ein unverzichtbares Mittel zur Bekämpfung. Diese Rodentizide, die meist gerinnungshemmende Substanzen enthalten, sind jedoch nicht nur effektiv, sondern auch hochgiftig. Einmal in die Umwelt gelangt, können sie sich wie Quecksilber dauerhaft anreichern. Deshalb unterliegen Zulassung und Anwendung immer strengeren Regelungen.

Bereits seit 2018 gilt die Vorgabe des Umweltbundesamtes (UBA), dass Giftköder keinesfalls mit Wasser in Kontakt kommen dürfen. Dennoch wurden Rattengifte noch vielerorts ungeschützt in der Kanalisation eingesetzt, wodurch eine vollständige Vermeidung von Wasserkontakt nicht gewährleistet werden konnte. Als Konsequenz hat das Umweltbundesamt die Vorschriften verschärft und will damit allen, die sich bis jetzt nicht an die Vorgaben halten, die Daumenschrauben anlegen. 

Köderschutzboxen werden in Gewässernähe verpflichtend

Laut Umweltbundesamt und Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin dürfen Rattengifte (Rodentizide) künftig ausschließlich von qualifizierten Fachkräften mit entsprechender Sachkunde angewendet werden. Darüber hinaus wird klar geregelt, dass in der Kanalisation sowie in der Nähe zu Gewässern Köderschutzboxen verpflichtend sind. Ab Januar 2026 dürfen Giftköder also explizit nur noch in Abwassersystemen verwendet werden, wenn sie sich während der gesamten Bekämpfungsmaßnahme in einer geschützten Station befinden, die jeglichen Kontakt zwischen Köder und Wasser verhindert.

Die gleichen Anforderungen gelten für den Einsatz in einem Umkreis von fünf Metern um Wasserableitungssysteme im Außenbereich, oberirdische Gewässer sowie Meeres- und Küstenbereiche. Dazu zählen unter anderem Straßen- und Bodenabläufe, Entwässerungsrinnen, Flüsse, Kanäle, Bäche, Seen und Teiche. An diesen Standorten müssen die Köderschutzstationen zudem so beschaffen sein, dass sie gegen unbefugtes Öffnen gesichert sind.

Für Städte, Gemeinden und Betriebe, die bislang keine Köderschutzboxen in der Kanalisation oder in Gewässernähe nutzen, bedeutet dies, dass sie sich frühzeitig um die Anschaffung geeigneter Systeme kümmern sollten. Ebenso müssen sie sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über die erforderlichen Qualifikationen für den fachgerechten Umgang mit Rodentiziden verfügen.

Möglichkeit der Vergabe an externe Dienstleister

Alternativ kann die Rattenbekämpfung an externe Fachfirmen vergeben werden. Dabei ist es jedoch wichtig, dass beauftragte Dienstleister die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die vorgeschriebenen Köderschutzboxen tatsächlich verwenden. Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bleibt letztendlich bei den Auftraggebern – also den Kommunen, Abwasserbetrieben und Unternehmen.


Neue Vorschriften für Rodentizide

Die Bundesagentur für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat zusammengestellt, wie mit Rodentiziden umzugehen ist:
https://www.baua.de/DE/Themen/Chemikalien-Biostoffe/Chemikalienrecht/Biozide/Zulassungsverfahren


Eine weitere zentrale Änderung betrifft die Beköderung selbst. Künftig muss vor dem Auslegen von Rattengiftködern immer eine Befallsermittlung erfolgen. Das UBA und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin betonen, dass antikoagulante Rodentizide nicht mehr präventiv oder zur dauerhaften Beköderung eingesetzt werden dürfen.

Für die Befallsüberwachung werden regelmäßige Sichtkontrollen durch geschulte Fachkräfte sowie der Einsatz giftfreier Testköder empfohlen. Zudem kommen zunehmend digitale Monitoringlösungen zum Einsatz, beispielsweise mit Sensoren ausgestattete Fallen oder ferngesteuerte Überwachungssysteme.

Was vernetzte Köderschutzboxen bringen

Untersuchungen des Instituts für Angewandte Bauforschung (IAB) zeigen, dass vor allem vernetzte Köderschutzstationen eine besonders effektive Lösung für den Einsatz in der Kanalisation darstellen. Wichtig ist hierbei, dass die verwendeten Systeme für explosionsgefährdete Bereiche (EX-Schutz-Zone 1) zugelassen sind. Durch den Einsatz von Funk- und Cloudtechnologien können neue Rattenhotspots frühzeitig erkannt und automatisch gemeldet werden. So lassen sich Bekämpfungsmaßnahmen gezielt steuern und eine unnötige Ausbringung von Gift vermeiden.

Ein großer Vorteil vernetzter Köderschutzboxen ist, dass die Bekämpfung stets anlassbezogen erfolgt, wie es die neuen Vorschriften erfordern. Die mit nicht-vernetzten Köderschutzstationen erforderlichen Kontrollen vor Ort fallen somit weg. Zudem erfolgt die vorgeschriebene Dokumentation elektronisch, wodurch sich Zeit und Verwaltungsaufwand reduzieren und eine zuverlässige Erfolgskontrolle ermöglicht wird.         

Tillmann Braun


Der Autor

Tillmann Braun ist Fachjournalist mit Schwerpunkt IT und Digitalisierung aus Haiterbach.


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