Sie sind wichtig und werden von unterschiedlichen Nutzergruppen nachgefragt – allein der Betrieb und die Instandhaltung von Hallenbädern sind für Kommunen aber ein Kraftakt. Worauf zu achten ist und welche Fördermöglichkeiten es für die Sanierung von Hallenbädern gibt, weiß Experte Thomas Duzia.
Hallen- und Freibäder sind ein wichtiger Teil der sozialen Daseinsvorsorge. Gleichzeitig stehen ihr Betrieb und ihre Wirtschaftlichkeit regelmäßig in der kommunalen Diskussion der unterschiedlichen Gremien. Im Fokus stehen dabei unter anderem die notwendigen Wasserflächen und Bahnenbelegungszeiten für Schulen und Vereine, aber auch ihr Wert als öffentliches Angebot für Aqua-Fitness-Kurse, Frühschwimmer oder familiäre Freizeit. Angesichts ihrer vielfältigen Qualitäten für die unterschiedlichen Nutzergruppen lassen sich Bäder als ein bedeutender kommunaler Soft-Skill in Sachen Lebensqualität bewerten.
Hallenbäder unterliegen besonderer Sorgfaltspflicht
Hallenbäder unterliegen einer besonderen Sorgfalt in Planung und Unterhalt: aufgrund der vorherrschenden raumklimatischen Bedingungen, der notwendigen Reinigungszyklen sowie der intensiven Nutzung und Schwimmbadatmosphäre. Für den Erhalt und die Nutzung müssen zum einen bei der Auswahl der Materialien deren Eigenschaften besonders beachtet werden. Zum anderen sind die Belange zur Sicherheit der Badegäste zu beachten.
Insbesondere zur Standsicherheit gelten die Vorgaben aus der Bauministerkonferenz zu Hallenbauten. Sie geben eine regelmäßige Bewertung der tragenden Konstruktion vor. Für bestehende Hallenbäder ist somit ein Wartungskonzept sinnvoll, das alle baulichen Komponenten und zeitlichen Schritte beinhaltet.
Um im Bestand den Status quo festzustellen, empfiehlt es sich, eine Analyse zur Substanz durchzuführen, die zusätzlich Sanierungsschritte beschreibt und Hand in Hand mit den Gewerken der Lüftungs-, Heizungs- und Badewassertechnik erfolgen sollte. In besonderen Fällen kann es zusätzlich notwendig sein, Untersuchungen zur vorhandenen Betonkonstruktion oder zu Schadstoffen vorzunehmen, um so einen umfassenden Blick auf die Sanierungsbedürftigkeit der Substanz ableiten zu können.
Fördermöglichkeiten für Hallenbäder bei energetischer Optimierung
Wird der Schwerpunkt auf die energetische Optimierung gelegt, kann eine Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Förderungen zur energetischen Optimierung von Bestandsgebäuden können kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände oder rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften erhalten, sofern sie zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln.
In diesem Programm besteht die Möglichkeit, die Beratungsleistung zur Bauwerksanalyse durch einen Energieeffizienzexperten zu fördern. Er sollte zwingend Bäderbauerfahrung haben, damit er mit den Besonderheiten von Hallenbädern vertraut ist.
Neben der Beratungsleistung wird auch die Sanierung von Bauteilen gefördert, sofern sie eine energetische Relevanz haben und der CO2-Bedarf reduziert wird.
Ein sinnvolles Werkzeug hierfür ist ein Sanierungsfahrplan, mit dem ermittelt werden kann, wie Sanierungsmaßnahmen eine CO2-Reduktion ermöglichen. Hilfreich ist die Bauwerksanalyse im Sanierungsfahrplan, um Schwachstellen aufzuzeigen.
Auch Einzelmaßnahmen können gefördert werden
Bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen bei einer Sanierung können 15 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet werden. Hierfür müssen die Vorgaben nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) erfüllt sein. Solche baulichen Einzelmaßnahmen können etwa der Austausch von Fenstern, die Dämmung von Wänden und Dächern, aber auch die Erneuerung und der Umbau der technischen Gebäudeausstattung sein.
Dazu kann unter anderem die Ausstattung eines Bades mit LED-Leuchtmitteln zählen, die Optimierung von Lüftungsanlagen oder der Umbau der Wärmeversorgung. Auch Nebenleistungen können zu den förderfähigen Kosten eingerechnet werden, wenn sie zur Umsetzung notwendig sind.
Effiziente Gebäude
Hinweise zum Förderprogramm gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter
www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
Eine Förderung von Einzelmaßnahmen kann auch nur für einzelne Flächen erfolgen und muss nicht grundsätzlich über das gesamte Gebäude ausgedehnt werden. So kann zum Beispiel nur die mangelhafte Teilfläche einer Fassade saniert werden. Dabei ist es wichtig, im Vorfeld die bauphysikalischen Vorgaben an den einzuhaltenden Wärmedurchgangskoeffizienten zu berechnen, sie durch die Bauleitung überprüfen zu lassen und einzuhalten.
Wiederaufnahme der SJK-Förderung?
Das SJK-Bundesprogramm (Soziales-Jugend-Kultur) zur Förderung der Sanierung von Sportstätten wurde im vergangenen Jahr ausgesetzt. Allerdings kann, aufgrund des hohen Handlungsbedarfs in der kommunalen Infrastruktur, mit einer Wiederauflage gerechnet werden. Bei diesem Förderprogramm muss – anders als bei der BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen – nachgewiesen werden, dass ein Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Daraus resultiert dann jedoch auch ein deutlich höherer Sanierungsaufwand, der über alle Gewerke geht.
Um vorab zu ermitteln, welcher Effizienzhaus-Standard erreicht werden kann, ist der Sanierungsfahrplan nach BAFA ein taugliches Mittel, das bereits in mehreren Projekten zur Beratung genutzt wurde.
Neben der üblichen Sportstättenförderung kann daher im Falle der Sanierungen von Bestandsbauten eine Förderung über das BAFA BEG-Programm interessant sein, um eine energetische Optimierung umzusetzen und CO2 einzusparen. Aus dem Förderprogramm resultieren zudem Pflichten zur Energieeffizienz an den Antragsteller, die es vorab abzustimmen gilt.
Der Autor
Dr.-Ing. Architekt Thomas Duzia ist Energieeffizienzexperte und stellvertretender Vorsitzender im Technischen Ausschuss der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB).
Thomas Duzia