Weit mehr als nur eine Nebensache, aber kein Selbstläufer: Für Kommunen ist es oft nicht leicht, die Sanierung oder den Neubau von Sportstätten zu finanzieren. Bundesbauministerin Klara Geywitz erläutert, wann ihr Haus unterstützt – und berichtet von einer starken Nachfrage.
In vielen Städten und Gemeinden besteht bei Einrichtungen der sozialen Infrastruktur erheblicher Sanierungsbedarf. Dies betrifft insbesondere Turn- und Sporthallen, Frei- und Hallenbäder, aber auch Jugendzentren, Kultur- und Schauspielhäuser sowie Stadt- und Mehrzweckhallen. Auch wenn Bau und Erhalt dieser Einrichtungen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kommunen liegen, für deren Finanzausstattung die Länder zuständig sind, unterstützt der Bund seit 2015 mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) bei der umfassenden Sanierung und Modernisierung dieser sozialen Infrastrukturen. Damit leistet der Bund einen Beitrag zum Abbau des bestehenden Sanierungsstaus. In Fällen, in denen eine Sanierung nicht mehr wirtschaftlich ist, kann auch ein Ersatzneubau gefördert werden.
Gerade diese öffentlichen Gebäude gehören zum Leben der Menschen. Eine gut funktionierende soziale Infrastruktur ist eine wichtige Grundlage für das Zusammenleben in Städten und Gemeinden. Meist sind sie zentrale Ankerpunkte für gemeinsame Aktivitäten, Austausch und Begegnung – unabhängig von Alter oder sozialer Herkunft. Insbesondere finden hier Kinder und Jugendliche Orte außerhalb ihres Elternhauses, wo sie sich entfalten und ausprobieren, aber auch soziale Kompetenzen erwerben und ausbauen können.
Ursprünglich war das Bundesprogramm SJK als einmaliges, mit 140 Millionen Euro ausgestattetes Sonderprogramm im Rahmen des 2015 aufgelegten Zukunftsinvestitionsprogramms vorgesehen. Mit Blick auf die vielfache Überzeichnung dieser Mittel bei einem seinerzeit durchgeführten Interessenbekundungsverfahren hat der Deutsche Bundestag in den nachfolgenden Haushaltsjahren jeweils im parlamentarischen Verfahren erhebliche Summen zur Weiterführung des Programms bereitgestellt. Insgesamt standen bis 2021 Programmmittel in Höhe von 1,54 Milliarden Euro zur Verfügung. Aus allen Förderrunden wurden rund 900 Projekte für eine Förderung ausgewählt, davon betreffen etwa 800 Projekte Sportstätten für den Vereins- und Breitensport.
Der Ball rollt vielerorts wieder
Sanierungs- und Ersatzneubauvorhaben stellen insbesondere kleinere Kommunen oder Kommunen in Haushaltsnotlage beziehungsweise Haushaltssicherung vor sehr große Herausforderungen. Durch eine Förderung mit Mitteln aus dem Bundesprogramm SJK konnte bei den ausgewählten Kommunen die finanzielle Belastung deutlich abgefedert werden. Der Regelfördersatz beträgt 45 Prozent, bei Kommunen in Haushaltsnotlage 90 Prozent (seit 2022: 75 Prozent) der förderfähigen Gesamtausgaben.
Bei der Projektumsetzung wurden infolge gestiegener Baukosten jedoch oftmals der Einsatz höherer Eigenmittel oder Anpassungen bei den Projekten erforderlich. Eine weitere Erschwernis bei der Umsetzung der Projekte waren und sind der Fachkräftemangel sowie die hohe Auslastung im Baugewerbe. Daher ist es bei vielen Projekten zu Zeitverzögerungen bei der Umsetzung gekommen. Inzwischen konnten aber rund 170 Projekte baulich fertig gestellt und wieder für die öffentliche Nutzung zugänglich gemacht werden.
Großes Interesse der Kommunen
Ein Beispiel ist die Sportanlage „Am Tannenbusch“ im nordrhein-westfälischen Voerde, die seit mehreren Generationen von unterschiedlichen Gruppen genutzt wird. Mit Unterstützung aus dem Bundesprogramm SJK wurde die Anlage zu einem nachhaltigen Sport- und Quartierszentrum umstrukturiert und saniert. Um eine möglichst große Akzeptanz bei den Anwohnenden zu erzeugen, wurden diese in den Planungsprozess eingebunden. Nach Abschluss der Maßnahmen konnten die auf der Anlage aktiven Ver- eine ihre Angebote ausbauen und ihre Mitgliederzahlen steigern.
Seit 2022 sind neue Fördermittel für das Bundesprogramm SJK im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) veranschlagt. Daher liegt der Fokus nunmehr auf der energetischen Sanierung der Einrichtungen. Die zu fördernden Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen und hohen energetischen Anforderungen mit dem Ziel einer deutlichen Absenkung von Treibhausgasemissionen genügen. In Ausnahmefällen sind auch weiterhin Ersatzneubauten förderfähig. Nach Abschluss der Maßnahmen müssen festgelegte hohe Effizienzgebäudestufen erreicht werden.
Zudem ist die Sanierung von Freibädern förderfähig. Diese erfüllen gerade im ländlichen Raum eine wichtige soziale Funktion. Gut erreichbare Bäder sind die Voraussetzung dafür, dass möglichst alle Kinderdie Möglichkeit haben, das Schwimmen zu erlernen. Hier werden neben einer Modernisierung insbesondere Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung beziehungsweise zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien gefördert.
Trotz der gestiegenen Anforderungen an die Förderprojekte war die Resonanz auf die Projektaufrufe 2022 und 2023 sehr hoch. Die Auswahl von Projekten aus den eingegangenen Interessenbekundungen erfolgte durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Dieser hat für die Förderrunden 2022 und 2023 die Förderung von 148 beziehungsweise 68 Projekten beschlossen. Für deren Umsetzung stehen bis 2029 insgesamt 645 Millionen Euro zur Verfügung.
Klara Geywitz