Probleme mit der Dunkelflaute oder massive Preisdifferenzen beim Strom: Mit Hilfe von Batteriespeichern kann das alles Vergangenheit sein. Wie bedeutsam die unscheinbaren Kästen für Kommunen und die Energiewende sein können, ordnen Experten aus Sicht des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft ein.

Batteriespeicher haben sich in wenigen Jahren von einer Nischentechnologie zu einem zentralen Baustein der Energiewende entwickelt. Die Investitionsbereitschaft scheint nahezu grenzenlos. Schon Mitte 2025 lagen bei den Netzbetreibern Anschlussanfragen für verschiedene Arten von Großbatteriespeichern von über 300 Gigawatt vor, so ZfK – Zeitung für kommunale Wirtschaft.
Möglich sind verschiedene Varianten: alleinstehende Großspeicher, Großbatterien in Kombination mit Solarparks und Batterien in Gewerbebetrieben. Abgesehen von wenigen Ausnahmen wächst die Technologie ganz ohne Subventionen.
Auch die große Mehrheit der kommunalen Energieversorger hat Batteriespeicher im Blick: 84 Prozent planen entsprechende Projekte oder prüfen einen Einstieg, so eine aktuelle Umfrage des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU).
Leistungen für die Stromproduktion
Die Speicher können genau das bereitstellen, was dem Stromsystem derzeit fehlt: Flexibilität. Ein Überangebot an Solarstrom führt heute regelmäßig zu sehr niedrigen oder negativen Strompreisen um die Mittagsstunden.
Nur wenige Stunden später entstehen während der abendlichen Lastspitze Preisdifferenzen von mehreren hundert Euro pro Megawattstunde. Diese Differenzen nutzen Batteriespeicher. Sie können Lastverschiebungen in großem Umfang leisten, und sie tun das bereits effektiv an vielen Orten der Welt – in Kalifornien ebenso wie in Australien.
Aber Speicher können noch viel mehr: So kann zum Beispiel ein Solarparkspeicher im Winterhalbjahr oder in der Nacht auch Windstrom zwischenlagern, wenn der Netzanschluss dies zulässt.
Leistungen für das Gesamtsystem
Speicher und die zunehmende Digitalisierung können die Kosten des Netzausbaus nach einer aktuellen Studie des Energieökonomen Tim Meyer um bis zu zwölf Milliarden Euro pro Jahr senken. Doch die volkswirtschaftlichen Vorteile gehen weit darüber hinaus.
Batteriespeicher reduzieren Abregelungskosten. Gleichzeitig steigern sie den Marktwert erneuerbarer Energien, da sie Stromüberschüsse aufnehmen und die Nachfrage in Zeiten hoher Wind- und Solarstromerzeugung erhöhen. Dadurch sinken die Förderkosten, auch die der Bestandsanlagen. Denn deren Stromproduktion ist durch Speicher mehr wert, was den Förderanteil verringert.
Für Verbraucher besonders relevant: Speicher senken die Großhandelsstrompreise. Sie nehmen Strom auf, wenn das Angebot hoch und günstig ist, und speisen ihn in Zeiten hoher Nachfrage wieder ein. Dadurch werden Preisspitzen gedämpft und besonders teure Erzeugungstechnologien, etwa Gaskraftwerke, müssen seltener eingesetzt werden.
Speicher erhöhen somit nicht nur die Versorgungssicherheit und reduzieren die CO2-Emissionen, sondern senken auch die Kosten des gesamten Stromsystems. Wenn Verbraucher die Speicher selbst betreiben, können sie von variablen Stromkosten direkt profitieren.
Warum geht es nicht schneller voran?
Die größte Hürde bleibt der Netzzugang. Oft fehlen Konzepte zur Netzintegration von Speichern und die nötigen Netzkapazitäten für neue Speicher, erneuerbare Energien oder Verbraucher wie Rechenzentren.
Der steigende Bedarf an Netzanschlüssen war seit Jahren absehbar, dennoch sind viele Netze nicht ausreichend ausgebaut. Neben einem zügigen Ausbau müssen daher vorhandene Kapazitäten besser genutzt werden. Viele Netzanschlüsse, etwa von Solarparks, werden nur unzureichend ausgelastet. Eine Nachverdichtung mit Batterien bietet sich hier an. Zudem können Netzanschlüsse „überbaut“ werden, also von Erzeugern, Speichern oder großen Verbrauchern gemeinsam genutzt werden.
Für Kommunen besonders relevant ist, wo und wie Speicher entstehen. Im Baurecht verbessern sich Schritt für Schritt die Regelungen. Neben der klassischen Bauleitplanung wurde zum Beispiel mit der letzten BauGB-Novelle eine Privilegierung für Speicher im Zusammenhang mit schon bestehenden Erneuerbaren Energien-Anlagen beschlossen. Das erleichtert die „Nachverdichtung“, zum Beispiel in Solarparks mit bestehenden Bebauungsplänen oder auf privilegierten Flächen.
Wo kann man ansetzen?
Hilfreich für die Praxis in den Bauämtern: Der Gesetzgeber hat festgestellt, dass Batteriespeicher, die direkt an Erneuerbaren Energien-Anlagen angeschlossen sind, grundsätzlich netz- und systemdienlich sind.
Im aktuellen Entwurf der anstehenden BauGB-Novelle soll es den Kommunen ermöglicht werden, sich im Rahmen von Teilflächennutzungsplänen zusätzliche Privilegierungsflächen zu schaffen. Damit kann eine Angebotsplanung seitens der Kommunen zum Beispiel für Solarbatteriekraftwerke entstehen, integriert in das kommunale Energiekonzept.
Wie kommunen profitieren können
Die Gewerbesteuer für Batteriespeicher wurde bereits 2024 angepasst, sodass 90 Prozent am Standort verbleiben. Bei Solarparks gibt es im EEG zudem Regelungen zur Kommunalbeteiligung. Es zeichnet sich ab, dass auch diese Regelungen besser auf die Integration von Batterien abgestimmt werden sollen.
Wenn ein Solarpark nicht produzieren kann, gibt es auch keinen Beteiligungsbeitrag für die Kommune. Wenn der produzierte Strom zwischengepuffert werden kann, rettet der Speicher auch die Beteiligung.
Ebenso wichtig sind schnellere Netzanschlüsse. Heute sorgen unterschiedliche Verfahren, Anforderungen und Bearbeitungszeiten bei den Netzbetreibern für Unsicherheit, Verzögerungen und zusätzlichen Kosten, nicht zuletzt auch bei den Netzanschlussbegehrenden, die Anschlussleitungen selbst bauen und finanzieren müssen. Notwendig sind standardisierte, transparente und diskriminierungsfreie Anschlussprozesse.
Schnelles Handeln und mehr Flexibilität
Die Kommunen vergeben per Konzession den Netzbetrieb an einen Netzbetreiber. Sie sollten daher vorausschauenden Netzausbau und ein zügiges Handeln der Netzbetreiber einfordern, wenn Anlagen angeschlossen werden sollen.
Zugleich sollte Flexibilität stärker genutzt werden. Nicht jeder Engpass im Netz erfordert sofort neue Leitungen. Speicher, digitale Steuerung und flexible Netzanschlussmodelle können häufig schneller und kostengünstiger helfen.
Ein hervorragendes Beispiel ist der ECO STOR Großspeicher in Bollingstedt. Er ist dank eines digitalen Zwillings optimal in das Stromnetz in Schleswig-Holstein eingebunden und vermeidet auf diese Weise Netzengpässe.
Schlüsselrolle der Kommunen
Kommunen sollten Batteriespeicher deshalb frühzeitig als Teil ihrer Energieinfrastruktur mitdenken und in die kommunale Energieplanung integrieren. Speicher schaffen Versorgungssicherheit, ermöglichen die bessere Nutzung erneuerbarer Energien und stärken die lokale Wertschöpfung.
Die gute Nachricht: Technologie und Kapital sind vorhanden. Wenn Netzanschlüsse beschleunigt werden und die regulatorischen Rahmenbedingungen stimmen, werden Batteriespeicher zu einem der wichtigsten Erfolgsfaktoren der nächsten Phase der Energiewende.
Markus Schleuning, Bernhard Strohmayer
Die Autoren
Dr. Markus Schleuning ist Pressesprecher beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne). Bernhard Strohmayer ist Leiter erneuerbare Energien beim bne.



