Glasfaserausbau vor Ort: Warum die TKG-Novelle für Kommunen entscheidend ist

Mit dem Glasfaserausbau geht es voran, noch aber kommt schnelles Internet nicht bei allen an. Was ist bis jetzt gelungen? Was ist von der Novelle des Telekomunikationsgesetzes zu erwarten – und was ist für Kommunen vor allem wichtig? VATM-Geschäftsführer Frederic Ufer ordnet aus Verbandssicht ein.

TKG-Novelle
„In den Kommunen entscheidet sich, ob die digitale Infrastruktur bei den Menschen ankommt“, betont Frederic Ufer. „Vor Ort werden Trassen abgestimmt, Genehmigungen erteilt, Baustellen koordiniert und Herausforderungen gemeistert. Die kommunale Ebene ist Schlüsselpartner des Ausbaus.“ Foto: Adobe Stock/moritz

Über den Glasfaserausbau in Deutschland wird in den Medien häufig kritisch berichtet. Fakt ist
aber auch: Es geht beim schnellen Internet in großen Schritten voran. Nach der aktuellen VATM-Marktanalyse werden Ende 2026 rund 32 Millionen und damit 32 Prozent der Haushalte und kleinen sowie mittleren Unternehmen mit Glasfaser erreichbar sein. Die Unternehmen investieren, planen, bauen – auch in schwierigen Zeiten.

Für Städte und Gemeinden ist entscheidend, was aus diesen Zahlen in der Praxis wird. Denn Glasfaser in erreichbarer Nähe ist noch kein Anschluss im Gebäude. Zwischen „Homes Passed“ und tatsächlich angeschlossenen Gebäuden klafft eine Lücke. Ende 2026 werden voraussichtlich 12,5 Millionen Haushalte und KMU angeschlossen sein (Homes Connected). Aktiv genutzt werden rund 7,8 Millionen Anschlüsse.

In den Kommunen entscheidet sich, ob die digitale Infrastruktur bei den Menschen ankommt. Vor Ort werden Trassen abgestimmt, Genehmigungen erteilt, Baustellen koordiniert und Herausforderungen gemeistert. Die kommunale Ebene ist Schlüsselpartner des Ausbaus.

Warum die TKG-Novelle wichtig ist

Gerade deshalb ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für Kreise und Gemeinden so wichtig. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verfahren zu beschleunigen, den Glasfaserausbau in Gebäuden zu erleichtern und den Übergang von Kupfer auf Glasfaser zu flankieren.

Das Ziel ist richtig, aber der Entwurf nutzt trotz richtiger Ansätze mögliche Chancen nicht ausreichend und schafft sogar neue Unsicherheiten. Diese werden dort spürbar sein, wo Ausbau konkret stattfindet: in den Kommunen.

Ein Kernproblem bleibt die weiterhin bestehende Marktmacht im TK-Bereich. Statt Wettbewerbsprobleme gezielt dort zu lösen, wo sie durch Marktmacht entstehen, sieht der Entwurf zusätzliche Pflichten vor, die regionale oder kommunale Netzbetreiber unter Druck setzen können, obwohl sie keine marktbeherrschende Stellung haben.

Dies ist in einer Hochinvestitionsphase ein problematisches Signal. Wer eigenwirtschaftlich ausbaut, kommunale Ausbauziele unterstützt und regionale Netze errichtet, braucht Investitionsschutz, Planbarkeit und faire Wettbewerbsbedingungen.

Erschließung ist noch kein Anschluss

Besonders sensibel sind die Regelungen im Gebäude. Die Anschlüsse in Mehrfamilienhäusern entscheiden darüber, ob aus einer erschlossenen Straße ein versorgtes Quartier wird. Der Zugang zu gebäude-internen Telekommunikationsnetzen und das Recht auf Vollausbau können Nachverdichtung und Inhouse-Ausbau erleichtern.

Sie müssen aber so ausgestaltet sein, dass Investitionen nicht entwertet, Kooperationen nicht erschwert und Hausanschluss sowie Inhouse-Verkabelung zusammengedacht werden. Sonst wird die Versorgung von Mehrfamilienhäusern zu einem kaum lösbaren Problem.

Abschaltung des Kupfernetzes

Auch die Kupfer-Glasfaser-Migration braucht klare Leitplanken. Positiv ist, dass die Gesetzesnovelle eine beschleunigte Kupferabschaltung nicht nur dort ermöglichen soll, wo das marktmächtige Unternehmen selbst Glasfaser ausgebaut hat, sondern auch dort, wo Wettbewerber die Zielnetze bereitstellen.

Entscheidend ist, dass Wettbewerber in solchen Gebieten die Abschaltung des alten Kupfernetzes auch selbst beantragen können. Andernfalls bliebe die Steuerung des Übergangs weitgehend beim markt-mächtigen Unternehmen – mit erheblichen Risiken für Wettbewerb, Investitionssicherheit und zum Schaden für Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger.

Ebenso wichtig ist die flächendeckende 5G-Versorgung bis 2030. Eine der größten Herausforderungen für die Mobilfunknetze bleibt der Stromanschluss neuer Mobilfunkstandorte. Fehlen priorisierte Netzanschlüsse, verzögern sich Standorte trotz funktechnischer Planung.

Diese Problematik hat das TKG vollständig ausgeklammert und die dringend notwendige Entscheidung dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie überlassen. Das ist der falsche Weg. Flächendeckende Mobilfunkversorgung ist Daseinsvorsorge, Standortfaktor und Voraussetzung für Verwaltung, Wirtschaft, Verkehr sowie Rettungsdienste.

Was Kommunen leisten können

Die kommunale Praxis kann viel beschleunigen: durch zentrale Ansprechpartner, digitale Genehmigungswege, frühzeitige Baustellenkoordination, klare Standards und aktive Kommunikation mit Eigentümern und Bürgern. Sie kann aber strukturelle Rechtsunsicherheiten nicht allein ausgleichen. Wenn Bundesrecht unklar bleibt oder Investitionsanreize schwächt, tragen die Kommunen die Folgen.

Die TKG-Novelle entscheidet mit darüber, ob Deutschland aus Ausbauankündigungen flächendeckend nutzbare Anschlüsse macht und ob 5G wirklich überall verfügbar wird. Bundestag und die Ländervertretung sollten die Beratungen nutzen, um nachzuschärfen: für weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit, faire Wettbewerbsbedingungen, eine diskriminierungsfreie Kupfer-Glasfaser-Migration und den priorisierten Stromanschluss von Mobilfunkstandorten.

Was jetzt anstehen sollte

Ein Beschleunigungsgesetz muss den Kommunen helfen, Ausbau schneller und konfliktärmer umzusetzen. In der aktuellen Form bleibt der Entwurf hinter diesem Anspruch zurück. Damit Glasfaser und 5G tatsächlich in Städten und Gemeinden ankommen, braucht es jetzt klare Korrekturen.

Frederic Ufer


Der Autor

Dr. Frederic Ufer ist Geschäftsführer des VATM (Verband der Anbieter im Digital-und Telekommunikationsmarkt).


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