„100 wilde Bäche für Hessen“: Wie ein Landesprogramm Kommunen bei der Renaturierung entlastet

Die ökologische Qualität von Bächen nachhaltig zu verbessern und dabei Synergien für Hochwasser- und Klimaschutz zu nutzen, ist wichtig – und aufwendig. In Hessen unterstützt das Umweltministerium mit einem Programm: Rund 160 Kommunen und Wasserverbände sind dabei. 

100 wilde Bäche für Hessen
Der Ahlersbach im hessischen Steinau an der Straße war Teil des Renaturierungsprogramms „100 Wilde Bäche für Hessen“. Foto: HLG

Mit seinem Landesprogramm „100 Wilde Bäche für Hessen“ unterstützt das Hessische Umweltministerium seit 2020 die Renaturierung von 100 ausgewählten Fließgewässern von der Quelle bis zur Mündung. Ziel ist es, die ökologische Qualität der Bäche nachhaltig zu verbessern und die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), insbesondere das Erreichen des „guten ökologischen Zustands“, landesweit voranzubringen. Gleichzeitig soll das Programm Vorbildcharakter für weitere Gewässer in Hessen entfalten.

Im Mittelpunkt steht die Wiederherstellung naturnaher Gewässer- und Auenstrukturen. Ebenso geht es um die Verbesserung der linearen Durchgängigkeit – zum Beispiel an Wehren und Verrohrungen – und die Bereitstellung von Flächen für eine eigendynamische Gewässerentwicklung.

Dadurch entstehen wertvolle Lebensräume für Fische, Makrozoobenthos, Amphibien, Insekten und Vögel. Zugleich werden Synergien mit Hochwasser- und Klimaschutz genutzt: Mehr Retentionsräume, langsamere Abflüsse und beschattete Gewässerabschnitte stärken die Resilienz gegenüber Extremereignissen wie Starkregen oder Dürre.

Wasserwirtschaftliche Bedeutung

Die hessischen Kommunen konnten sich im Rahmen eines landesweiten Teilnahmewettbewerbs 2019 für das Programm bewerben. Entscheidend waren insbesondere die wasserwirtschaftliche Bedeutung des Gewässers im Maßnahmenprogramm zur WRRL, die bereits verfügbaren Flächen und Planungen, die Bereitschaft zur interkommunalen Zusammenarbeit sowie die Mitwirkungsbereitschaft der Unterhaltungspflichtigen.

Aktuell sind etwa 160 Kommunen und Wasserverbände beteiligt. Die 100 Programmgewässer umfassen rund 1150 Kilometer Lauflänge, an denen Strukturverbesserungen und Flächenbereitstellungen erforderlich sind. Zudem wurden mehr als 3000 Wanderhindernisse erfasst, die – wo nötig – naturnah umgestaltet werden.

Unterstützung für die Kommunen

Die Renaturierung von Gewässern ist komplex. Das Programm unterstützt die Kommunen daher bei:

  • Personalmangel und Fachkräftedefizit: Die Umsetzung der WRRL konkurriert mit vielen anderen Pflichtaufgaben. Häufig fehlen Zeit und spezifisches Know-how für Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung.
  • Flächenverfügbarkeit: Für naturnahe Gewässerentwicklung wird oft Fläche außerhalb der Gewässerparzelle benötigt. Eigentumsverhältnisse, Pachtverträge und fehlende Verkaufsbereitschaft erschweren den Erwerb oder die Bereitstellung der Fläche; Verhandlungen sind zeitintensiv und konfliktanfällig.
  • Wasserrechte und Querbauwerke: Anlagen zur Wasserentnahme oder Wasserkraft stehen der Durchgängigkeit teils entgegen. Abstimmungen mit Rechteinhabern und Behörden sind zeitintensiv; Lösungen erfordern teilweise individuelle Verfahren.
  • Genehmigungs- und Förderverfahren: Renaturierungen berühren Wasser-, Natur-, Boden-, Denkmal- und Hochwasserschutzrecht und können dadurch eine lange Dauer haben. Auch Förderanträge, Abrechnung und Verwendungsnachweise binden Ressourcen.
  • Kostensicherheit: Eine belastbare Kostenschätzung und laufende Kontrolle sind essenziell, um Fördermittel nicht zu gefährden und kommunale Haushalte zu schützen.

Das Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ unterstützt die Gewässerunterhaltungspflichtigen bei diesen Herausforderungen und allen anfallenden Aufgaben im Zuge einer Gewässerrenaturierung. Hierfür hat das Land Hessen die Hessische Landgesellschaft (HLG) beauftragt. Sie übernimmt wesentliche Aufgaben der Bauträgerschaft: Grundlagenermittlung, Vergabe von Planungsleistungen, Begleitung der Genehmigungs- und Förderverfahren, Flächenmanagement, Ausschreibung und Abrechnung der Bauleistungen sowie Öffentlichkeitsarbeit.

Das Gewässermanagerteam der HLG koordiniert die Vorhaben und dient als zentraler Ansprechpartner. Dadurch werden die Kommunen entlastet und können sich auf politische Entscheidungsprozesse konzentrieren. Einheitliche Verfahren, gebündelte Ausschreibungen und interkommunale Abstimmung können Planungszeiten verkürzen und Kosten senken.

„100 wilde Bäche für Hessen“ wird fortgeführt

Seit dem Start 2020 wurden bereits mehrere Gewässerabschnitte erfolgreich renaturiert. Zahlreiche weitere Projekte befinden sich in Planung oder Genehmigung und sollen bis 2027 umgesetzt werden. Das zunächst bis 2023 angelegte Programm wird bis mindestens 2027 fortgeführt, um Kontinuität zu sichern und gewonnene Erfahrungen landesweit nutzbar zu machen.

Zudem bietet das Land Hessen ein vergleichbares Unterstützungsprogramm über das Gewässermanagement und den Abschluss öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen. Diese Vereinbarungen mit konkreten Zeit- und Umsetzungsplänen werden zunächst mit Kommunen geschlossen, die ein großes Defizit bei der Umsetzung von Renaturierungen nach der Wasserrahmenrichtlinie aufweisen.

Seitens der Kommunen wird besonders die kontinuierliche fachliche Begleitung, die Unterstützung beim Flächenmanagement, die Moderation von „Runden Tischen“ mit Behörden, Landwirtschaft, Naturschutz und weiteren Akteuren sowie die Sicherheit im Umgang mit Fördermitteln geschätzt.

Als entscheidend hat sich die frühzeitige Einbindung aller Akteure erwiesen. Denn transparente Kommunikation erhöht die Akzeptanz vor Ort und reduziert Konflikte.

Sara Zabel, Adrienne Muelenz


Die Autorinnen

Sara Zabel und Adrienne Muelenz sind im Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat tätig.


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