Wechsel unzulässig

Innerhalb eines Vergabeverfahrens ist der Wechsel von einer Bietergemeinschaft zu einem Einzelbieter unzulässig. (OLG Karlsruhe vom 15. Oktober 2008 – AZ 15 Verg 9/08)

In einem Vergabeverfahren dürfen sich mehrere Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Dies führt jedoch zu Problemen, wenn im Laufe des Verfahrens ein Mitglied der Bietergemeinschaft aussteigt.

Im konkreten Fall hatte sich eine Bietergemeinschaft aus zwei Unternehmen erfolgreich in einem Teilnahmewettbewerb beworben. Anschließend gab jedoch nur noch eines der beiden Mitglieder ein Angebot ab. Dies ist unzulässig. Die rechtliche Identität des Bieters muss gewahrt bleiben. Das verbleibende Mitglied der ehemaligen Bietergemeinschaft hatte sich allein nicht qualifiziert. Daher durfte sein Angebot aus Gründen der Gleichbehandlung nicht berücksichtigt werden.

Ute Jasper / Jan Seidel