Für die Besetzung der Ausschüsse ist das Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen Parteien maßgeblich. (VGH München vom 1. März 2000 – AZ 4 B 99.1172)
Wenn nach einer Kommunalwahl die Vertretung zum ersten Mal tagt, werden im Allgemeinen auch die Aufgaben der Fachausschüsse und deren Besetzung festgelegt. Maßgeblich für die Besetzung der Ausschüsse ist im Allgemeinen das Stärkeverhältnis der im Rat vertretenen Parteien.
Dieser Grundsatz muss auch gelten, wenn die Fraktionen durch Übertritte stärker oder durch Austritte schwächer werden. Da die Ratsmitglieder nicht an die Weisung der Partei gebunden sind, der sie am Wahltag angehört haben, steht es ihnen frei, während der Wahlzeit von einer in eine andere Fraktion oder Gruppe überzutreten. Die geänderten Stärkeverhältnisse der einzelnen Fraktionen und Gruppen müssen dann auch bei den Ausschüssen berücksichtigt werden.
Franz Otto