Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fordert ein Nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen. Dörte Burg erläutert, warum der Deutsche Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft die Vorgaben für wegweisend hält.

Die Verfügbarkeit von sauberem Trinkwasser zu jeder Zeit ist Teil unserer Lebensgrundlage
und Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung der Kommunen und des ganzen Landes. Die öffentliche Wasserversorgung ist wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge und der kritischen Infrastrukturen in Deutschland.
Neben dem Erhalt der Infrastruktur und der Anpassung an den Klimawandel sind insbesondere anthropogene Einflüsse auf den Wasserkreislauf Herausforderungen, denen sich die kommunale Wasserwirtschaft bei ihrer strategischen Entwicklung stellen muss.
In Deutschland werden über 70 Prozent der öffentlichen Wasserversorgung aus Grundwasser gewonnen. Laut Erwägungsgründen der sogenannten EG-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/ EG vom 23. Oktober 2000) sichert eine gute Wasserqualität die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser. Die EG-Wasserrahmenrichtlinie nennt daher als eines ihrer wesentlichen Ziele, eine weitere Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwassers zu vermeiden.
Wasserqualität steht auf dem Spiel
Trinkwasser wird meist unter Flächen gewonnen, die auch von Industrie und Landwirtschaft genutzt werden. Für die Trinkwassergewinnung ist es unerlässlich, dass ausreichend Grundwasser in hoher Qualität zur Verfügung steht und vor Belastungen geschützt wird.
Die landwirtschaftliche Bewirtschaftungsintensität in der Fläche hat in einigen Regionen zu Stickstofffreisetzungen geführt, die einer Zielerreichung der von der EU vorgegebenen Qualitätsnormen beim Gewässerschutz entgegenstehen. Die Düngeverordnung ist zentraler Teil der nationalen Umsetzung der EG-Nitrat-Richtlinie von 1991, die einen Grenzwert von maximal 50 Milligramm Nitrat pro Liter im Grundwasser festsetzt.
Für die kommunale Wasserversorgung bedeutet Nitratverunreinigung vor allem steigende technische und finanzielle Belastungen und zunehmende Unsicherheit bei der langfristigen Versorgungssicherheit. In einigen Regionen gibt es daher eine enge Kooperation zwischen Landwirtschaft und kommunaler Wasserversorgung, um Einträge in die Ressource durch freiwillige Vereinbarungen zu reduzieren.
Um sie zu unterstützen, wären Förderprogramme für nitratarme Bewirtschaftung hilfreich. Trotz der gemeinsamen Anstrengungen von Landwirtschaft und Wasserversorgung haben die bisherigen ordnungsrechtlichen und freiwilligen Schutzmaßnahmen die gesetzten Ziele noch nicht überall erreicht. Die Nitratbelastung des Grundwassers bleibt in den landwirtschaftlich geprägten Teilen Deutschland ein zentrales Problem.
Trinkwasserschutz wird gestärkt
Am 8. Oktober 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig nun ein wegweisendes Urteil gefällt: Die Bundesregierung muss ein Nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen erarbeiten und umsetzen. Damit gab das Gericht der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt und setzte ein deutliches Zeichen für den Umwelt- und Trinkwasserschutz.
Deutschland wurde bereits mehrfach von der EU-Kommission wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie gerügt. Mit dem Aktionsprogramm könnte die Bundesregierung nun endlich die Vorgaben der EU erfüllen und die mögliche Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahren abwenden.
Nitrat-Austräge in das Grundwasser können nur über geringere Bilanzsalden reduziert werden. Es muss daher ein Instrument mit valider Datengrundlage geschaffen werden, das Stickstoffüberschüsse begrenzt und die Wirksamkeit der Düngeverordnung verursachergerecht überprüft, um auch Erleichterungen für landwirtschaftliche Betriebe, die gewässerschonend arbeiten, zu schaffen.
Nur mit einem solchen Steuerungsinstrument lassen sich langfristig die Trinkwasserressourcen in Deutschland schützen. Schritte in diese Richtung werden auch bereits umgesetzt: zum Beispiel das in Niedersachsen und einigen anderen Bundesländern bereits etablierte Meldeprogramm „ENNI“ („Elektronische Nährstoffmeldung Niedersachsen“).
Das Gerichtsurteil als Chance
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zwingt nun die Bundesregierung, über bisherige Maßnahmen hinauszugehen und ein wirksames Konzept zur Reduktion der Nitratbelastung zu entwickeln. Der Deutsche Bundesverband der Wasserwirtschaft begrüßt das Urteil ausdrücklich als längst überfälligen Schritt zur Sicherung der Trinkwasserqualität. Denn wichtig ist, dass die kommunale Wasserversorgung nicht nur reagieren, sondern gestalten kann.
Die Weichen für eine nachhaltige Wasserversorgung müssen jetzt gestellt werden – mit klaren Zielen, regionaler Verankerung und politischer Rückendeckung. Kommunale Verantwortung und regionale Kooperation sind der Schlüssel. Das Urteil des BVerwG bietet nun die Chance, diese Ansätze bundesweit zu stärken.
Dörte Burg
Die Autorin
Dörte Burg ist Referentin des DBVW Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. und stellvertretende Geschäftsführerin des Wasserverbandstags Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt.



