Verstößt der öffentliche Auftraggeber gegen Haushaltsrecht, führt dies nicht zwingend zu einer Nichtigkeit des Vertrages. (BGH vom 24. April 2014 – AZ VII ZR 164/13)
Im vorliegenden Fall verstieß das Land Rheinland-Pfalz zwar gegen die Kostenregelungen des Paragrafen 54 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO-RP). Beim Haushaltsrecht handelt es sich aber nicht um ein Verbotsgesetz im Sinne des Paragrafen 134 BGB. Denn das Haushaltsrecht ist ein Innenrecht, das nur die Verwaltung bindet. Es hat lediglich eine beschränkte Außenwirkung.
Eine Nichtigkeit kommt allenfalls in Betracht, wenn der Verstoß gegen das Haushaltsrecht im krassen Widerspruch zum Gemeinwohl steht und beiden Vertragspartnern zuzurechnen ist. Nur dann, so die Auffassung des Bundesgerichtshofs, wäre der Vertrag sittenwidrig und nach Paragraf 138 BGB nichtig.
Ute Jasper / Jens Biemann
Zum Weiterlesen
Ob beim Bau- und Planungsrecht, in der Energiewirtschaft oder beim Landschafts- und Naturschutz – Städte und Gemeinden sind in der kommunalen Praxis regelmäßig mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert und müssen sich mit unterschiedlichen Rechtsthemen beschäftigen.
Als Fachportal für kommunale Entscheiderinnen und Entscheider ist „Treffpunkt Kommune“ für seine vielfältigen Beiträge zum Thema Recht und Rechtsprechung bekannt.
Die Anwälte und Rechtsexperten, die in unserem Rechtsressort zu Wort kommen, bieten Ihnen einen Einblick in rechtliche Themen und Präzedenzfälle, die für Kommunen relevant sind.
Ergänzend zu den fundiert recherchierten Rechtsinformationen erhalten Sie Beispiele und Empfehlungen, die Sie direkt in Ihre tägliche Arbeit einfließen lassen können.
Von Ausschreibung und Vergabe bis zur Wasserversorgung deckt unser Rechtsressort eine ganze Bandbreite an rechtlichen Themen ab – kompakt, verständlich und übersichtlich. Informieren Sie sich gerne!
Möchten Sie sich über aktuelle Trends, Entwicklungen und zukunftsweisende Projekte informieren, die für Kommunen relevant sind? Ob Umwelt, Digitalisierung, Mobilität, Energieversorgung oder Bauen – auf „Treffpunkt Kommune“ werden Sie zu all diesen Themen fündig.
