Vergabe als Ganzes

Auftraggeber dürfen einen privaten Partner in einem einzigen Verfahren auswählen und zugleich mit Leistungen beauftragen. (EuGH vom 15. Oktober 2009 – AZ C-196/08)

Beabsichtigt eine Gemeinde die Gründung einer gemischt öffentlich-privaten Gesellschaft, die anschließend Leistungen für sie erbringen soll, stellt sich die Frage nach der Ausschreibungspflicht für beide Teilschritte. Diese Frage ist jedoch überflüssig, wenn beide Schritte „im Paket“ vergeben werden.

Die Zulässigkeit eines solchen Vorgehens wurde vom EuGH bestätigt. Zwar berechtigt eine solche institutionalisierte Öffentlich-Private Partnerschaft (IÖPP) nicht generell zum Abweichen vom Vergaberecht. Ihr Sinn liegt aber gerade in der Verfahrensökonomie, die durch eine doppelte Ausschreibung vereitelt würde. Den Grundsätzen des Vergaberechts ist Genüge getan, wenn im Verfahren zur Ermittlung des privaten Partners bereits der Blick auf die später konkret zu erbringenden Leistungen gerichtet wird.

Ute Jasper / Jan Seidel