Die einen wollen unbedingt runter vom Gas, andere wollen sich auf keinen Fall ausbremsen lassen – und auf der Straße gilt mal das eine, mal das andere. FUSS-Verbandschef Roland Stimpel erläutert, warum er sich für andere Lösungen als den Tempo-30-Flickenteppich ausspricht.

Kein anderes Verkehrsthema wird auf der kommunalen Ebene so oft und engagiert diskutiert wie Tempo 30 innerorts. Befürworter sehen es als wirksames Mittel für mehr Sicherheit, weniger Lärm und Luftschadstoffe.
Sie sehen sich bestärkt durch deutsche und internationale Unfallstatistiken, nach denen mit Tempo 30 die Zahl schwerer Unfälle im Durchschnitt um rund ein Drittel gesunken ist. Gegner beklagen eingeschränkte Freiheit oder Probleme für Busse, Feuerwehr und optimalen Motorlauf.
Befürworter wie Gegner gibt es in Metropolen und Dörfern, in allen Regionen und in allen demokratischen Parteien. Die kommunale Praxis driftet weit auseinander.
Freiburg nimmt Geschwindigkeit raus
Das eine Extrem verkörpert Freiburg im Breisgau. Hier ist Tempo 30 „nach meinem Eindruck in der Bevölkerung weitgehend Grundkonsens“ – so Georg Herffs, Abteilungsleiter für Verkehrsplanung der Stadt. Freiburg hat beispielsweise auf der vierspurigen Bundesstraße 31 und zuletzt auf dem gesamten Innenstadtring mit sechs Straßen das Tempolimit rund um die Uhr angeordnet.
Am anderen Ende des Spektrums steht Berlin, Deutschlands Stadt mit dem niedrigsten Auto-Anteil an den Wegen. Dennoch heißt die Priorität von Verkehrssenatorin Ute Bonde „Der Verkehr muss fließen“. Zuletzt wurden für 20 Straßenabschnitte Tempo-30-Limits aufgehoben, die dort 2018 zur Luftreinhaltung angeordnet worden waren.
Die Rechtslage zu Tempo 30
Beide Städte nutzen aus, dass die Rechtslage zu Tempo 30 inzwischen viele Wege zur Anordnung bietet – aber auch starke Hebel, es bei 50 zu belassen oder dorthin zurückzukehren.
Auf der einen Seite steht weiterhin die Grundregel in § 3 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung: „Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt (…) innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h.“ Lokaler Willkür soll die bekannte Vorschrift in § 45 Abs. 9 entgegenwirken, nach der abweichende Verkehrszeichen nur aufgestellt werden dürfen, wo „dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist“.
Auf der anderen Seite gibt es immer wieder Gründe zur Entschleunigung: schwere Unfälle, belastete Anwohner, barrierehaftes Schnellfahren, die das Überqueren von Fahrbahnen zu Fuß verhindern. Deshalb nennen die StVO und ihre Verwaltungsvorschriften VwV mittlerweile Ausnahmen für 27 Orte und Fälle. Diese Ausnahmeregeln ergänzen und überschneiden sich teilweise, was die Handhabung für Verkehrsbehörden nicht leichter macht.
Vielfältige Ausnahmen von der Regel
Es gibt Regelungen für allgemeinbildende Schulen, Förderschulen und hochfrequentierte Schulwege. Es gelten Einzelvorschriften für Luftkurorte, für „bade-und heilklimatische Kurorte“, für „Erholungsorte von besonderer Bedeutung“ sowie für „Landschaftsgebiete und Ortsteile, die überwiegend der Erholung dienen“.
Mal ist von Kindergärten die Rede, mal von Kindertagesstätten und von Spielplätzen extra. Mal ist Tempo 30 eine Option, mal soll es die Regel sein. Mal kann es tagsüber, mal nachts und mal rund um die Uhr angeordnet werden.
All das erschwert Verkehrsbehörden die Handhabung und schafft rechtliche Unsicherheit. Aber behördliche Passivität ist auch keine Lösung: Tempo 30 ist in einigen Situationen Regel, nicht Ausnahme.
Hinzu kommt der grundsätzliche Vorrang der Sicherheit vor der Leichtigkeit in den VwV-StVO. So ist eine Konstellation entstanden, in der behördliches Handeln und Nichthandeln gleichermaßen falsch sein kann. Im Graubereich dürften aber für Verkehrsbehörden Klagen und Proteste gegen Tempo 30 eher zu verkraften sein als die Aufrechterhaltung von 50 mit ihren Belastungen für Sicherheit und Anwohner.
Unübersichtlicher Schilderwald
Oft konfus ist die aktuelle Lage in Sachen Tempo 30 auch für Verkehrsteilnehmer. In Abständen von wenigen 100 Metern werden sie mit wechselnden Anordnungen ganztags, nachts, tagsüber, in der ganzen Woche oder nur an Werktagen konfrontiert und dazwischen immer wieder mit 50-Bereichen.
Zum Vereinfachen legt Freiburg im Breisgau einen Schwerpunkt auf die Verbindung kurzer 50-Abschnitte und auf einheitliche Tageszeiten. Wichtigster Hebel dafür ist der Lärmaktionsplan, aus dem die Stadt den Bedarf für langsameres, damit leiseres Fahren rund um die Uhr ableitet.
Bundespolitisch sind die Geschwindigkeitsregeln der StVO in der Dauerdiskussion. Gerade in Kommunen und ihren Verbänden mehren sich aber die Stimmen, den vielfach durchlöcherten 50-Grundsatz zur Ausnahme zu machen und die vielen Ausnahmen zum Prinzip – also 30 als Regel und 50 dort, wo Gefahren und Belastungen gering sind.
In West- und Nordeuropa sind viele Städte diesen Weg gegangen. So konnte Brüssel beim Tausch von Regel und Ausnahme 6000 Verkehrszeichen entfernen, die für Nebenstraßen Tempo 30 anordneten. Benötigt wurden nur 1350 neue, die auf Durchgangsstraßen 50 zulassen.
Roland Stimpel
Der Autor
Dipl.-Ing. Roland Stimpel ist Vorstand des Fachverbands Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. in Berlin.



