Rat geht vor

Beschlüsse des Rats sind für den Bürgermeister bindend. (VG Wiesbaden vom 9. Februar 2006 – AZ 3 G 195/06)

Generell darf eine Baugenehmigung nur erteilt werden, wenn die Gemeinde dafür ihr Einvernehmen erklärt hat. Gibt die Gemeinde diese Erklärung nicht ab, kann das Einvernehmen unter Umständen ersetzt werden. Die betroffene Gemeinde steht dann vor der Frage, ob sie gegen die Beeinträchtigung ihres Planungsrechts vorgeht.

Nach Ansicht des Gerichts kann der Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss fassen und den Bürgermeister beauftragen, die notwendigen Schritte einzuleiten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Widerspruch des Bürgermeisters eine aufschiebende Wirkung hat. Der Bürgermeister muss den Ratsbeschluss befolgen.

Der Beschluss, Rechtsmittel einzulegen, ist auch nicht wegen Zweifels an den Erfolgsaussichten der Klage und der Gefahr der Kostenbelastung rechtswidrig, denn es geht um die Frage, ob die Gemeinde ein Recht hat, vor Gericht das Ersetzen des Einvernehmens durch Rechtsmittel überprüfen zu lassen.

Franz Otto