Die Freibadsaison beginnt mit einem starken Zeichen des Bundes: Der Projektaufruf „SKS-Schwimmbäder“ wurde gestartet. 250 Millionen Euro stehen jetzt Kommunen für die Modernisierung von Hallen- und Freibädern zur Verfügung.

Es gibt sie doch – die guten Nachrichten: „Eine Milliarde Euro für die Sportinfrastruktur“, so freute sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) in einer Pressemeldung im vergangenen September. Und weiter: „Sportvereine im ganzen Land dürfen Hoffnung schöpfen.“ Der dringend benötigte Rückenwind bahne sich für die bröckelnde Sportinfrastruktur an: Unterstützung für die 86.000 Vereine und mehr als 28 Millionen Mitgliedschaften.
Das Geld dafür – bis zu eine Milliarde Euro bis zum Ende der Legislaturperiode 2029 – stammt aus dem Bundesanteil des Sondervermögens zur Verbesserung der Infrastruktur. Von Vereinen und Kommunen soll es ab August 2026 abgerufen werden können. Neu ist dabei, „dass die Antragstellung äußerst niedrigschwellig und unbürokratisch verlaufen soll“, so der DOSB weiter.
Umfassende Modernisierung
Jetzt hat der Bund im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ einen Projektaufruf speziell für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder (SKS-Schwimmbäder) gestartet. Ziel ist die umfassende Modernisierung von Hallen- und Freibädern, die Steigerung der Energieeffizienz sowie der Abbau baulicher Barrieren.
Für den Projektaufruf 2026 stehen Bundesmittel in Höhe von 250 Millionen Euro zur Verfügung. Sie sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Vorgesehen seien Projektlaufzeiten von bis zu sechs Jahren, heißt es aus dem beauftragten Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBSR).
Schwimmen soll wichtig bleiben
Der oft schlechte Zustand von Schwimmbädern wurde längst von den Medien aufgegriffen – die Gründe für die Förderung formuliert das BBSR folgendermaßen: „Für das Erlernen und den Erhalt der Schwimmfähigkeit, für die Gesunderhaltung der Bevölkerung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind Schwimmbäder von besonderer Bedeutung.
Jedoch besteht bei vielen Schwimmbädern erheblicher Sanierungsbedarf. Das Bundesprogramm SKS-Schwimmbäder zielt darauf ab, Kommunen beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus bei Hallen- und Freibädern zu unterstützen.“
Unterstützung für Kommunen
Fördergegenstand seien öffentlich zugängliche kommunale Schwimmbäder sowie deren typische Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. „Gefördert werden deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung, was auch Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit umfasst. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig.“
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolge nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. „Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen“, so das BBSR.
Die Zeit läuft
Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis 19. Juni 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. „Projektskizzen für Schwimmbäder, die bereits auf den Projektaufruf 2025/2026 vom 16. Oktober 2025 eingereicht wurden, können ohne erneute Einreichung übernommen werden.“
Hierzu sei innerhalb der genannten Frist eine formlose Erklärung unter Angabe der Skizzen-ID, des Namens der einreichenden Kommune und des Projekttitels zu übersenden.
Red.
Projektaufruf 2026
Fördermittel für die Sanierung von Schwimmbädern werden im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bereitgestellt.
- Für 2026 sind Mittel in Höhe von 250 Millionen Euro vorgesehen.
- Die Kommunen können ihre Interessensbekundungen bis 19. Juni 2026 digital einreichen.
Weitere Informationen zum Projektaufruf „SKS-Schwimmbäder“ sind auf der Seite des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung zusammengestellt.



