Wie bei Straßenlaternen gilt auch bei Windenergieanlagen: Beleuchtung bedeutet Sicherheit, muss aber nicht immer sein. Seit Anfang 2025 ist in Deutschland die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) Pflicht. Was von ihr erwartet wird und was ein Unternehmen hierfür leisten muss, schlüsselt Magnus von Asow auf.

Erneuerbare Energien bieten viele Vorteile. Ihre Erzeugung kann günstiger sein als der Einsatz fossiler Energieträger wie Kohle. Außerdem stoßen sie deutlich weniger CO2 aus und sind daher unverzichtbar für die Energiewende. Aber nicht alle sind davon begeistert: Der Ausbau der Windenergie sorgt besonders im ländlichen Raum oft für Unmut bei Anwohnenden – denn Windenergieanlagen sind große Maschinen, die Lärm- und Lichtemissionen erzeugen.
Die Lichtemissionen haben sich seit diesem Jahr aber deutlich verringert. Grund dafür ist eine neue, gesetzlich vorgeschriebene Technologie, die das nächtliche Blinken der Windräder auf ein Minimum reduziert. Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) sorgt dafür, dass die Warnlichter nur dann eingeschaltet werden, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug nähert.
Seit Jahresbeginn ist die Ausstattung von Windenergieanlagen mit einem solchen BNK-System in Deutschland verpflichtend. Beispielsweise im Windpark Rote Steige der Stadtwerke Schwäbisch Hall ist ein solches System bereits seit November 2024 im Einsatz. Verwendet wird ein System der Firma Light:Guard, mit dem über 3000 weitere Windräder in Deutschland bereits dunkel geschaltet wurden. Zur Einordnung: Insgesamt gibt es etwa 30.000 in Deutschland – ältere und kleinere Anlagen sind von der BNK-Pflicht aber ausgenommen.
Nachtkennzeichnung von Windrädern: Sicherheit bleibt oberstes Gebot
Der Name „Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung“ verrät schon die Funktionsweise der Technologie. Standardmäßig wird damit das Blinken der Windräder – die sogenannte Flughindernisbefeuerung – ausgeschaltet und nur bei Bedarf aktiviert.
Bedarf bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich ein Flugobjekt in der Nähe befindet. Das sind aufgrund der niedrigen Höhe vor allem Kleinflugzeuge und Rettungshubschrauber. Sie senden Transpondersignale aus, die vom BNK-System empfangen werden. Dieses kann dann daraus Position und Flugbahn bestimmen und die Beleuchtung im Windpark aktivieren, sobald sich ein Flugobjekt im Luftraum von vier Kilometern Radius befindet.
Die Herausforderung besteht darin, das Blinken auf ein Minimum zu reduzieren und gleichzeitig die Sicherheit im Luftverkehr zu gewährleisten. Ärgerlich ist es, wenn ein Windpark nachts viel blinkt – schlimmer wäre es aber, wenn es zu einer Kollision aufgrund fehlender Beleuchtung käme.
Daher bedeutet BNK nicht, dass das nächtliche Blinken der Windparks komplett aufhört – es wird aber erheblich weniger. Wieviel weniger? Das kommt auf den Standort an. Wo nichts oder wenig fliegt, kann die Beleuchtung die ganze Nacht ausgeschaltet bleiben. In einer Gegend mit hohem Flugaufkommen muss das BNK-System sehr genau arbeiten, um trotzdem die gewünschte Wirkung zu erzielen und für dunkle Nächte zu sorgen.
Im Windpark Rote Steige funktioniert das sehr gut. Dort konnte die BNK seit Inbetriebnahme das nächtliche Blinken um 94 Prozent reduzieren. Dabei wurde im Schnitt neunmal pro Nacht ein Flugobjekt im Umkreis erfasst, dementsprechend wurde das Blinken aktiviert.
Der Preis der Dunkelheit
Der Aufwand für ein BNK-System hängt vom Anbieter und dessen Technik ab. Manche setzen auf einfache Einzellösungen: Jeder Windpark bekommt ein eigenes Modul, das die Position der Flugobjekte anhand deren Signalstärke erkennt und die Beleuchtung steuert – das spart Kosten. Andere, wie Light:Guard, nutzen ein vernetztes System mit landesweit verteilten Receivern, die miteinander kommunizieren. So lassen sich Position und Flugbahn sehr präzise erfassen, was teurer ist, aber auch bessere Ergebnisse liefert.
Wie auch immer die Entscheidung ausfällt: Aufwendig ist die Ausstattung mit einem solchen System in jedem Fall. Seit der Veröffentlichung des Gesetzes im Jahr 2019 musste die Frist viermal verlängert werden, bis alle betroffenen Windparks ausgestattet waren. Von der Beauftragung bis zur Aktivierung dauert es meist über ein Jahr. Dabei sind einige Zwischenschritte zu absolvieren. Bei älteren Parks müssen oft die Lampen getauscht werden, bevor die Komponenten des BNK-Systems installiert werden. Anschließend findet eine Funktionsprüfung statt, die dann durch die zuständige Behörde genehmigt werden muss. Sobald dieses Zertifikat vorliegt, gilt der Park als ausgestattet und kann dunkel geschaltet werden.
Die Kosten unterscheiden sich dabei je nach Anbieter und Größe des Windparks, belaufen sich aber in der Regel auf eine fünfstellige Summe. Im Idealfall ermöglicht sie jedoch deutlich dunklere Nächte.
Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung ist nicht das Ende aller Probleme, aber sie kann ein wichtiges Werkzeug für die Akzeptanz von Windkraftprojekten sein. Der Trend geht ohnehin zur verstärkten Beteiligung der Kommunen, zum Beispiel über Einspeisevergütungen oder Bürgerwindparks. Ein Windpark kann so zum Beispiel den Bau eines neuen Kindergartens finanzieren – ein Gewinn für die gesamte Gemeinde.
Magnus von Asow



