Krone gekappt

Wenn einem geschützten Baum die Krone gekappt wird, muss dies nicht zwingend eine Ersatzpflanzung nach sich ziehen. (VG Arnsberg im Urteil vom 15. März 2010 – AZ 1 K 3305/09)

Die Baumschutzsatzungen verbieten es allgemein, einen geschützten Baum zu zerstören. Wenn nun wie im konkreten Fall die Kronen von geschützten Bäumen gekappt worden sind, taucht die Frage auf, ob es sich dabei um ein „Zerstören“ handelt. Dabei ist davon auszugehen, dass die Funktionsfähigkeit des Baumes zwar eingeschränkt, aber nicht vollständig aufgehoben wird.
Zwar wird die Kappung der Baumkrone in der Fachliteratur als „baumzerstörend“ beschrieben. Jedoch kommt damit lediglich zum Ausdruck, dass die Kappung zu einer Verkürzung der Lebenszeit der betroffenen Bäume führen kann, möglicherweise sogar regelmäßig führen wird. Trotzdem kann nicht angenommen werden, dass das Verbot der Zerstörung in der Baumschutzsatzung auch solche Maßnahmen erfasst, die zu einem vorzeitigen Absterben des Baumes in der Zukunft führen kann oder wird. Das Gericht hat die von der Gemeinde geforderte Ersatzpflanzung abgelehnt.
Franz Otto