Kostenlos verteilt

Die Bestimmung einer kostenlos verteilten Zeitung als amtliches Bekanntmachungsorgan einer Gemeinde ist zulässig. (VGH Baden-Württemberg vom 18. April 2008 – AZ 5 S 2076/06)

Neben der Tagespresse, die zum Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der Gemeinde bestimmt werden kann, gibt es noch andere Presseorgane, zum Beispiel solche, die kostenlos verteilt werden. Auch eine solche Publikation kann eine Gemeinde als – kostensparendes – Amtsblatt bestimmen.

Im konkreten Fall hatte die Gemeinde mit dem Presseorgan einen Vertrag abgeschlossen, wonach 104000 Exemplare zur Verteilung hergestellt wurden, was „haushaltsdeckend“ war, obgleich im Gemeindegebiet 103000 Wohnungen vorhanden waren. Die Zahl der Wohnungen konnte jedoch nicht mit denjenigen der Haushalte gleichgesetzt werden, die die Gemeinde erreichen wollte; es waren nur 93000 Haushaltungen vorhanden.

Es war nicht ersichtlich, dass die Organisation der Verteilung des Amtsblatts bereits strukturelle Mängel aufwies. Die Verteilung wurde ordnungsgemäß vorgenommen; in Einzelfällen fehlgeschlagener, aber zweckmäßig organisierter und überwachter Verteilung konnte das gemeindliche Amtsblatt auch noch bei den Verteilungsstellen der Gemeinde abgeholt werden. Deshalb fehlte es nicht an der Verkündungs- und Bekanntmachungsfunktion. Angesichts dieser Umstände und Feststellungen über Auflage, Verteilung, Abholmöglichkeit oder angeforderter Übersendung des Amtsblatts wurde dieses den Anforderungen an ein Verkündungsorgan gerecht.

Franz Otto