Die Zulassung eines Seniorenpflegeheims im eingeschränkten Gewerbegebiet verstößt gegen nachbarschützende Festsetzungen des Bebauungsplans. (VG Koblenz vom 19. März 2007 – AZ 1 L 202/07.KO)
Ein Unternehmen der Altenpflege beantragte bei der Stadt, ihr die Errichtung eines Seniorenwohnheimes zu genehmigen. Das Vorhaben lag in einem als eingeschränktem Gewerbegebiet ausgewiesenen Bereich. Zwei benachbarte Industrieunternehmen hatten mit ihrem Widerspruch gegen die Baugenehmigung vor den Richtern Erfolg.
Die Interessen der Altenpflegeeinrichtung, so das Gericht, müssten zurückstehen. Seniorenpflegeheime seien in dem hier festgesetzten eingeschränkten Gewerbegebiet unzulässig. Daran ändere auch nichts, dass Pflegeheime Anlagen für soziale oder gesundheitliche Zwecke seien und solche Anlagen in Gewerbegebieten ausnahmsweise zugelassen werden könnten. Vielmehr sei das Vorhaben nicht gebietsverträglich, da in einem Seniorenheim Bewohner auf Dauer lebten.