Die Gemeinde muss für die Ableitung von Wasser aus der Zisterne Kanalnutzungsgebühren verlangen. (VG Minden vom 17. November 2005 – AZ 9 K 4160/04)
Um die Kosten für den Bezug von Frischwasser zu sparen, sind in größerem Umfang, als man annimmt, Zisternen vorhanden, in die das Regenwasser eingeleitet wird, das auf befestigten Flächen ankommt. Es bietet sich dann an, das gesammelte Regenwasser im Haus einzusetzen, beispielsweise für die Toilettenreinigung. Dadurch entsteht Schmutzwasser, das in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird.
Nach dem Urteil ist die Gemeinde verpflichtet, dafür Kanalbenutzungsgebühren zu erheben. Unterbleibt dies, müssten die Eigentümer der anderen Grundstücke, die nur Frischwasser beziehen und benutzen, die Kosten für die Schmutzwasserableitung und -reinigung des Zisternenwassers mit aufbringen.
Franz Otto
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