Großer Querschnitt

Der Aufwand für Kanalarbeiten kann anteilig auf die Anlieger der Straße umgelegt werden. (OVG Münster vom 14. Januar 2008 – AZ 15 A 3372/07)

Wenn ein Straßenentwässerungskanal eingebaut wird, bestimmt sich der Querschnitt nach der Niederschlagsmenge, die in der Straße anfällt. Jedoch sind Straßenentwässerungskanäle gewöhnlich Bestandteil eines Kanalnetzes. Wo Wasser aus mehreren Kanälen zusammenkommt, muss deshalb ein größerer Querschnitt gewählt werden.

Dieser Mehraufwand kann aber nicht auf die Anlieger der Straße umgelegt werden, in der der stärkere Kanal verlegt wird. Die Mehrkosten sind aus dem auf die Anlieger umlagefähigen Aufwand auszusondern. Von den tatsächlich angefallenen Herstellungskosten kann im höher dimensionierten Bereich lediglich der Teil als beitragsfähig angesetzt werden, der den Ausbaukosten des Kanals im übrigen Teil der Straße mit einer für die Entwässerung dieser Straße ausreichenden Dimensionierung entspricht.

Franz Otto

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