Öffentliche Auftraggeber müssen nur bei schweren Vergabefehlern auf staatliche Zuwendungen verzichten. (VG Potsdam vom 17. August 2011 – AZ 3 K 1383/05)
Allein der Zuwendungsgeber bestimmt aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens, ob Fördermittel gewährt werden. Bei seiner Entscheidung hat er stets den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zu beachten.
Ausgehend von diesen Grundsätzen darf die Bewilligungsbehörde entsprechende Anträge nur bei grundlegenden Vergabeverstößen ablehnen. Denn sie übt ihr Ermessen nur dann fehlerfrei aus, wenn sie nach der Schwere des jeweiligen Verstoßes differenziert. Verfahrensfehler dürfen aufgrund ihrer Verschiedenheit nicht generell zum Ausschluss der Zuwendung führen.
Öffentliche Auftraggeber müssen damit rechnen, dass die Behörden bei schweren Verstößen auch bereits geleistete Zuwendungen zurückfordern. Nicht nur unter diesem Aspekt sind die Vergabestellen daher gut beraten, streng nach den gesetzlichen Vorgaben auszuschreiben. Denn sie allein tragen die Beweislast für die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens, wenn zu einem späteren Zeitpunkt streitig werden sollte, ob der Staat zurückfordern darf oder nicht.
Ute Jasper / Jens Biemann
Zum Weiterlesen
Ob beim Bau- und Planungsrecht, in der Energiewirtschaft oder beim Landschafts- und Naturschutz – Städte und Gemeinden sind in der kommunalen Praxis regelmäßig mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert und müssen sich mit unterschiedlichen Rechtsthemen beschäftigen.
Als Fachportal für kommunale Entscheiderinnen und Entscheider ist „Treffpunkt Kommune“ für seine vielfältigen Beiträge zum Thema Recht und Rechtsprechung bekannt.
Die Anwälte und Rechtsexperten, die in unserem Rechtsressort zu Wort kommen, bieten Ihnen einen Einblick in rechtliche Themen und Präzedenzfälle, die für Kommunen relevant sind.
Ergänzend zu den fundiert recherchierten Rechtsinformationen erhalten Sie Beispiele und Empfehlungen, die Sie direkt in Ihre tägliche Arbeit einfließen lassen können.
Von Ausschreibung und Vergabe bis zur Wasserversorgung deckt unser Rechtsressort eine ganze Bandbreite an rechtlichen Themen ab – kompakt, verständlich und übersichtlich. Informieren Sie sich gerne!
Möchten Sie sich über aktuelle Trends, Entwicklungen und zukunftsweisende Projekte informieren, die für Kommunen relevant sind? Ob Umwelt, Digitalisierung, Mobilität, Energieversorgung oder Bauen – auf „Treffpunkt Kommune“ werden Sie zu all diesen Themen fündig.
