Um gegen Bebauungspläne vorzugehen, stehen Grundstücksbesitzern verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung. (OVG Münster vom 22. August 2006 – AZ 7 B 1395/06 NE)
Ein Bebauungsplan bedeutet mit Blick auf die Grundstücknutzung eine wesentliche Festlegung für die Zukunft. Sind Grundstückseigentümer mit den Plänen nicht einverstanden, steht ihnen der Rechtsweg offen, um gegen einen Bebauungsplan vorzugehen.
Dies kann eine Klage gegen die Gemeinde beim Oberverwaltungsgericht beziehungsweise Verwaltungsgerichtshof sein mit dem Antrag, den Bebauungsplan ganz oder teilweise aufzuheben. Jedoch ist damit zu rechnen, dass einige Zeit vergeht, bis die Entscheidung vorliegt. Zur Abwehr schwerer Nachteile kann das Gericht auf Antrag einer einstweiligen Anordnung den Bebauungsplan vorläufig außer Vollzug setzen. Dann darf der Bebauungsplan ganz oder teilweise zulasten der Allgemeinheit oder der von ihm Begünstigten nicht mehr angewendet werden.
Franz Otto
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