Digitale Bauanträge rund um die Uhr stellen

Digitaler Bauantrag
Sie haben den digitalen Bauantrag in Bamberg auf den Weg gebracht (v.l.): Michael Hess, Leiter des Bauordnungsamts, Dr. Stefan Goller, Digitalisierungsreferent, Michaela Brendel, Bauordnungsamt, Andreas Küchler, Leiter des Amts für Informationstechnik und Digitalisierung, sowie Digitallotse Patrick Köhler. Foto: Stadt Bamberg, Sonja Seufferth

Die Stadt Bamberg erweitert ihre digitalen Leistungen kontinuierlich. Seit diesem Jahr gibt es auch den digitalen Bauantrag.

Online einen Bauantrag stellen – das geht bei der Stadt Bamberg bereits seit Anfang Januar 2023. „Das digitale Stadtentwicklungsprogramm Smart City will Bamberg mit digitalen Mitteln smarter machen“, sagt Dr. Stefan Goller, der Digitalisierungsbeauftragte der Stadt. Gerade das Thema Bauen und die benötigten Anträge dafür seien mit besonders hohem Aufwand verbunden. Dank Digitalisierung könne dieser Prozess nun smarter erfolgen. Auf den Weg gebracht wurde das neue Verfahren vom Amt für Informationstechnik und Digitalisierung zusammen mit dem Bauordnungsamt im Rahmen von Smart City Bamberg, wie die Stadt mitteilt.

Durch die Eröffnung dieses digitalen Weges können Bauherren und sogenannte bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser ihre Anträge und erforderlichen Unterlagen jetzt bequem bei der Stadt Bamberg einreichen – und dies ohne Termin oder Wartezeit, 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche. Durch die Eröffnung dieses digitalen Weges können Bauherren und sogenannte bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser ihre Anträge und erforderlichen Unterlagen jetzt bequem bei der Stadt Bamberg einreichen – und dies ohne Termin oder Wartezeit, 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche. Das mehrfache Ausdrucken der Bauzeichnungen und der erforderlichen Unterlagen entfalle, das Aktenschleppen und das Versenden per Post oder das Vorbeibringen der Unterlagen bei der Behörde ebenso.

Um diesen digitalen Weg zu eröffnen hat der Freistaat Bayern – wie bei den amtlichen Vordrucken in Papierform – intelligente Online-Assistenten bereitgestellt, also elektronische Formulare, die beim Ausfüllen helfen. So können zum Beispiel Bauanträge vollständiger eingereicht werden, weil die Einreichenden dazu verpflichtet werden, bestimmte Felder auszufüllen. Das könne sich auch positiv auf die Bearbeitungszeit auswirken.

Das Angebot ist sowohl auf dem Bayernportal als auch auf der Webseite der Stadt Bamberg unter www.stadt.bamberg.de/diba abrufbar. Um den Einstieg zu erleichtern, seien dort auch die Kontaktdaten eines Ansprechpartners hinterlegt. Er könne bei Bedarf Fragen zur BayernID und zum digitalen Bauantrag beantworten und den digitalen Prozess auf Wunsch individuell begleiten.

Online-Assistenten erleichtern Verfahren

Folgende weitere Online-Assistenten führen bei der Stadt Bamberg derzeit durch das jeweilige Verfahren, demnächst sollen noch mehr Online-Assistenten durch den Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt werden:

  • Bauantrag online
  • Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids online beantragen
  • Vorbescheid online beantragen
  • Teilbaugenehmigung online beantragen
  • Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen
  • Baubeginn online anzeigen
  • Nutzungsaufnahme online anzeigen
  • Beseitigung online anzeigen
  • Kriterienkatalog – Erklärung über die Erfüllung online einreichen
  • Bauantrag online – Fehlende Angaben und Unterlagen online nachreichen

Besonderheiten des Verfahrens

Wie beim Einreichen der Unterlagen in Papierform können zusätzliche Anlagen, beispielsweise das Formblatt Stellplatzberechnung, welches für bestimmte Anträge erforderlich ist, weitergehende Erklärungen, Beschreibungen, Berechnungen, Fotos und mehr am Ende des digitalen Antrags als Anhang beigefügt werden.

Eine Besonderheit sei der Antrag auf Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG). Dieser werde formlos gestellt. Amtliche, durch den Freistaat Bayern vorgegebene Vordrucke gebe es hierfür nicht. Die Stadt Bamberg stelle, wie viele andere Gemeinden auch, eigene Formulare als Hilfestellung für eine Beantragung bereit. Die Abbildung eines solchen Antrages über die Online-Assistenten sei vom Freistaat Bayern derzeit nicht vorgesehen.

Eine BayernID ist Voraussetzung

Die in der Bayerischen Bauordnung vorgesehenen Schriftformerfordernisse würden aufgrund der Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (DBauV) durch eine Authentifizierung mit einem am Nutzerkonto zugelassenen Verfahren ersetzt. Bevor also Anträge und Unterlagen über die Online-Assistenten eingereicht werden könnten, müsse eine Registrierung für eine BayernID erfolgen. Dies könne mit dem Personalausweis mit Online-Funktion oder über das persönliche Elster-Zertifikat erfolgen.

red.