Der Weg zum Solarpark

Wie sollten Kommunen vorgehen, wenn sie Solarparks beziehungsweise Photovoltaik-Freiflächenanlagen planen? Was sollten sie beachten und worauf besonderen Wert legen? Das Photovoltaiknetzwerk Baden-Württemberg hat Tipps und Handlungsempfehlungen zusammengestellt.

Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Welche Photovoltaikanlage ist die richtige für welche Liegenschaft? Bei dieser Frage soll die Checkliste weiterhelfen. Foto: Adobe Stock/am

Solarparks sind ein zentraler Bestandteil der Energiewende: Sie erzeugen klimafreundlichen Strom und erhöhen die kommunale Wertschöpfung. Doch noch gibt es beim Planen und Errichten von Solarparks fehlende Strukturen und lückenhaftes Know-how in vielen Kommunen. Um hier zu unterstützen, hat das Photovoltaiknetzwerk Baden-Württemberg eine Checkliste veröffentlicht: „Die zehn Gebote der Freiflächen-PV“.

Die Veröffentlichung bietet mit Tipps und praktischen Beispielen eine detaillierte Übersicht, wie Städte und Gemeinden am besten vorgehen sollten, wenn sie einen Solarpark planen und errichten wollen – und wie sie den Nutzen für sich und ihre Bürgerinnen und Bürger maximieren können. Das Photovoltaiknetzwerk wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) und dem Solar-Cluster Baden-Württemberg koordiniert.

Die Vorteile von Photovoltaik-Freiflächenanlagen: Sie erzeugen im Vergleich zu Dach- oder Fassadenanlagen deutlichmehr Strom aus Sonnenenergie. Je größer die Anlage, umso wirtschaftlicher ist die damit verbundene Investition. Freilandanlagen können sowohl auf landwirtschaftlichen Flächen mit geringem Ertrag als auch auf Konversionsflächen wie ehemaligen Deponien errichtet und betrieben werden. Auch mit einer Agri-Photovoltaik-Anlage lässt sich Solarstrom günstig ernten.

Wichtige Schritte zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage sind laut Checkliste:

1. Recherche und Akteure

Im ersten Schritt ist zu klären, in welchen Gebieten es geeignete Flächen gibt. Dabei hilft etwa der Energieatlas Baden-Württemberg der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, wo das Photovoltaik-Freiflächenpotenzial der Kommunen dargestellt ist. Eine Photovoltaik-Freiflächenanlage könne nur gelingen, wenn alle Akteure eng und kooperativ zusammenarbeiten. Seitens der Kommune sind es der Bürgermeister und der Bauamtsleiter, auf der anderen Seite der Projektentwickler, das Planungsbüro und der Netzbetreiber.

2. Konzept für die Errichtung

Die Entscheidung, ob und auf welchen Flächen ein Solarpark in einer Kommune errichtet werden soll, obliegt dem zuständigen Bauamt und dem Bauleitplan. Photovoltaik-Freiflächenanlagen können nicht überall errichtet werden. Im Baugesetzbuch BauGB §35 Abs. 1 ist geregelt, dass ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig ist, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist. Gemäß Abs. 1 Nr. 8 und 9 dürfen Solarparks außerdem nur längs von Autobahnen und zweigleisigen Schienenwegen in einem 200 Meter breiten Flächenkorridor ab äußeren Fahrbahnrand errichtet werden. Bei Autobahnen bedarf es zudem einer Prüfung durch das Fernstraßen-Bundesamt. Über die Zuverlässigkeit des Vorhabens entscheidet die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Kommune. Außerdem ist das Natur- und Artenschutzrecht trotz der baurechtlichen Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen einzuhalten.

3. Planung der Photovoltaik-Freiflächenanlage

Planungsbüros, die auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen spezialisiert sind, unterstützen die Kommune beim Bauantrag – unter Berücksichtigung der örtlichen und geografischen Gegebenheiten, der solaren Einstrahlung, der Verschattung und der möglichen Anzahl der Photovoltaikmodule. Ein Bebauungsplan ist für die Errichtung eines Solarparks nicht notwendig. So kann der Prozess der Umsetzung beschleunigt werden.

4. Errichtung des Solarparks

Der Bau eines Solarparks kann innerhalb von zwei bis drei Monaten durchgeführt werden. Je nach Bodenart wird zunächst eine passende Verankerung gesetzt und darauf die Stahlkonstruktion errichtet. Nach der Montage aller Photovoltaik-Module können die Verkabelung und der Anschluss an die Wechselrichter durchgeführt werden. Die Photovoltaik-Freiflächenanlage wird dann an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Die Inbetriebnahme erfolgt zusammen mit dem Netzbetreiber.

5. Einweihung

Der Tag der offiziellen Einweihung der Photovoltaik-Freiflächenanlage sollte mit allen Projektbeteiligten sowie den Bürgerinnen und Bürgern gefeiert werden. Über den gesamten Prozess sollte die Öffentlichkeit regelmäßig und transparent in der Presse und in den digitalen Medien informiert werden.


Zum Weiterlesen

Die Checkliste „Die zehn Gebote der Freiflächen-PV“ steht kostenfrei zum Download bereit unter:
www.photovoltaik-bw.de/themen/photovoltaik-freiflaechen


Red.

Mehr zum Thema

Solarpark

Solarpark als Rückzugsort für Flora und Fauna

Wie können Freiflächen-Photovoltaikanlagen künftig noch umweltverträglicher geplant und betrieben werden und zu einem Rückzugsort für Flora und Fauna werden? Dies …

Gesetzesentwurf zur Ertragsbeteiligung von Kommunen

BUND Sachsen und VEE Sachsen fordern Nachbesserungen beim Gesetzesentwurf zur Ertragsbeteiligung von Windkraft und Solarenergie von Kommunen. Das Land Sachsen …

Wie können mehr Ökostromanlagen an das Stromnetz angeschlossen werden?

Der Bundesverband Erneuerbare Energien hat eine Studie in Auftrag gegeben, die das Potenzial einer höheren Auslastung der Transformatoren in den …