Gesetzesentwurf zur Ertragsbeteiligung von Kommunen

BUND Sachsen und VEE Sachsen fordern Nachbesserungen beim Gesetzesentwurf zur Ertragsbeteiligung von Windkraft und Solarenergie von Kommunen.

Das Land Sachsen hat einen Gesetzentwurf zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaikfreiflächenanlagen erstellt. Foto: Adobe Stock/Björn Wylezich

Welche Zuwendungen sollten Betreiber von Wind- und Solarkraftanlagen an Standortkommunen leisten? Und bei wem liegt die Entscheidung, welche Form der Beteiligung für die Kommune die attraktivste ist? Diese und andere Fragen soll der Gesetzentwurf der sächsischen Landesregierung zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaikfreiflächenanlagen beantworten.

Die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien (VEE Sachsen) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Sachsen begrüßten die Gesetzesinitiative. Jedoch fehle es dem Gesetzesentwurf ihrer Ansicht nach an Rechtssicherheit und Eindeutigkeit.

Günstiger Industriestrom durch PPAs

Die VEE Sachsen und der BUND Sachsen haben daher sechs Punkte erarbeitet, in denen der Gesetzentwurf präziser werden soll. Einer der wesentlichen Punkte ist, das Verhältnis zu § 6 EEG klarzustellen, der auf Bundesebene einige Grundfragen der Kommunalbeteiligung anspricht. Zudem sollten direkte Stromlieferverträge, sogenannte PPAs (power purchase agreements), abgabefrei bleiben, um günstigen Industriestrom zu ermöglichen. Denn bezahlbarer grüner Strom sei wichtig für den Erhalt des Wirtschaftsstandorts. So werden Arbeitsplätze und Wohlstand vor Ort gesichert. Zudem sei eine indirekte Beteiligung der Kommune bereits durch die Gewerbeeinnahmen gegeben.

Am 18. April 2024 wird es dazu eine Anhörung im Sächsischen Landtag geben. Dr. Björn Roscher, Vizepräsident der VEE Sachsen, wird das Anliegen der VEE und des BUND Sachsen vor Ort vertreten.

red.