Belegbare Bauleistung

Der Auftraggeber kann zum Nachweis der Eignung Referenzen für vergleichbare Tätigkeiten verlangen. (OLG Koblenz vom 4. Oktober 2010 – AZ 1 Verg 9/10)

Wenn eine Leistung nach der Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ausgeschrieben wird, legt der Auftraggeber manchmal Wert auf eine besondere Eignung der Bieter. Dafür kann der Auftraggeber zum Nachweis der Eignung die Vorlagen von Referenzen für vergleichbare Tätigkeiten verlangen.

Im konkreten Fall hatte der Auftraggeber Referenzen verlangt, aus welchen sich die technische Leistungsfähigkeit in Form von Erfahrungen bei der baulichen Realisierung vergleichbarer Objekte ergab. Diese Forderung wurde durch eine Beschränkung des Alters der Referenzen sowie Mindestanforderungen an die ausgeführten Projekte im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit dem zu beauftragenden Objekt konkretisiert. Ein Bieter gab mit seinem Teilnahmeantrag Unterlagen zu vier Referenzobjekten ab, die jedoch teilweise durch ein zwischenzeitliches insolventes Vorgänger- beziehungsweise Schwesterunternehmen ausgeführt worden waren. Weiter waren einzelne Angaben objektiv unzutreffend. Deshalb durfte der Bieter mangels Eignung von der Wertung ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber ist befugt, nach eigenem Ermessen Kriterien für die Eignungsprüfung festzulegen. Die Eignungsnachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Franz Otto

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