Mehr Grün für die Stadt: Wie Kommunen die EU-Renaturierungsziele erreichen können

EU-Wiederherstellungsverordnung
Ein Dach aus mächtigen Bäumen überspannt die Straße und verleiht dem öffentlichen Raum seinen Charakter. Solche gewachsenen Grünstrukturen tragen zur Aufenthaltsqualität bei, wirken ausgleichend auf das lokale Klima und erfüllen wichtige ökologische Funktionen. Foto: Adobe Stock/LioTou

Die EU-Wiederherstellungsverordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, geschädigte Ökosysteme schrittweise zu renaturieren. Welche Folgen das für Städte und Gemeinden hat und warum Grün- und Blauräume eine Schlüsselrolle für Klimaanpassung, Gesundheit und Lebensqualität spielen, erläutern Vertreterinnen und Vertreter des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU).

EU-Wiederherstellungsverordnung
Ein Dach aus mächtigen Bäumen überspannt die Straße und verleiht dem öffentlichen Raum seinen Charakter. Solche gewachsenen Grünstrukturen tragen zur Aufenthaltsqualität bei, wirken ausgleichend auf das lokale Klima und erfüllen wichtige ökologische Funktionen. Foto: Adobe Stock/LioTou

Ökosysteme liefern Nahrung, Trinkwasser und Rohstoffe, ermöglichen Erholung und helfen beim Klimaschutz und bei der Klimaanpassung. Aber viele schrumpfen oder verlieren an Qualität. Dies liegt vor allem an der intensiven Landnutzung.

Daher plädiert der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) dafür, die 2024 von der Europäischen Union (EU) beschlossene Wiederherstellungsverordnung (W-VO) konsequent anzuwenden. Der bis September 2027 von der Bundesregierung in Abstimmung mit der EU-Kommission zu entwickelnde Nationale Wiederherstellungsplan (NWP) sollte ambitioniert, aber auch praxistauglich sein.

Engagement in Kommunen erforderlich

Kommunen sind als Träger öffentlicher Gewalt direkte Adressaten der W-VO, vor allem ist ihr Handeln zentral für die in Artikel 8 W-VO festgelegten Ziele. Diese lauten (auf 2024 bezogen):

  • Bis Ende 2030: kein Nettoverlust an Grünflächen und Baumüberschirmung in städtischen Ökosystemgebieten.
  • Ab 2031: steigender Trend für die nationale Gesamtfläche städtischer Grünflächen und in jedem städtischen Ökosystemgebiet für die städtische Baumüberschirmung.

Was sind städtische Ökosystemgebiete?

Nach aktuellem Stand des Nationalen Wiederherstellungsplans gehören zu den städtischen Ökosystemgebieten die Stadtzentren, ausgewählte städtische Räume und nahegelegene Siedlungsgebiete (Ortslagen).

Bilanziert wird die Zielerreichung bundesweit; eine Qualitätsbewertung ist zunächst nicht vorgesehen. Bis 2030 muss aber basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen ein zufriedenstellendes Niveau definiert und geklärt werden, wann die von der W-VO erfassten städtischen Ökosystemgebiete dieses erreicht haben (Art. 14 Abs. 4 W-VO).

Das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz stellen unter anderem eine Lesehilfe zu Artikel 8 W-VO bereit sowie eine detaillierte, digitale Karte, die relevante städtische Ökosystemgebiete abgrenzt und ihre Baumüberschirmung und Grünfläche zeigt.

Unterstützung vom Bund

Finanzielle Unterstützung für Wiederherstellungsmaßnahmen kommt vom 2023 initiierten „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (ANK). Im Maßnahmenteil des NWP-Entwurfs vorgesehen ist außerdem ein „Bundesförderprogramm Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“.

Auch weist der NWP-Entwurf neue städtebaurechtliche Instrumente aus, die in einem Entwurf für eine Novelle des Städtebau- und Raumordnungsgesetzes vom Mai 2026 enthalten sind. Dazu gehört, Gemeinden die Möglichkeit zu geben, eine Wiederherstellungssatzung für städtische Ökosystemgebiete zu erlassen (geplanter § 135e BauGB), aber auch eine Öffnung des Städtebauförderungsrechts für Zwecke der Klimaanpassung (geplanter § 191a BauGB).

Was Kommunen jetzt tun sollten

Viele Landkreise, Städte und Gemeinden setzen sich schon aktiv für die Natur und für mehr Klimaresilienz ein. Aus Sicht des SRU sollten alle Kommunen jetzt:

  • Handlungsbedarf ermitteln: Mit dem BfN-Kartenviewer relevante städtische Ökosystemgebiete sowie Grünanteil und Baumüberschirmung ermitteln; hierfür auch Hinweise der Länder beachten.
  • Planung auf mehr Natur ausrichten: Grünraum- oder Baum-Nettoverluste vermeiden, darauf bei Nachverdichtung und in Bebauungsplänen achten; Flächenrecycling und wassersensible Entwicklung priorisieren, auf naturbasierte Lösungen setzen.
  • Politisch absichern: Durch kommunalen Grundsatzbeschluss (oder zukünftig durch kommunale Wiederherstellungssatzung) Leitplanken für naturintegrierende Planung festlegen; verbindliche Orientierungswerte für städtisches Grün prüfen in Vorgriff auf die ab 2030 bestehende Pflicht, ein zufriedenstellendes Niveau für städtische Ökosystemgebiete festzulegen.
  • Sich vernetzen: Interkommunal und intersektoral kooperieren; benachbarte städtische Ökosystemgebiete gegebenenfalls zu einem Gebiet zusammenfassen; strategische Allianzen zwischen Umwelt und Gesundheit schmieden.
  • Fördermittel beantragen: Das KfW-Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ nutzen (Baustein des ANK), um zum Beispiel Grünflächen zu schaffen oder umzugestalten, Bäume zu pflanzen oder Flächen zu entsiegeln. Gefördert werden Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Planungsleistungen und Personalkosten.
  • Weitere Vorgaben beachten: Je nach Flächenbesitz auch W-VO-Vorgaben zu Gewässern, Wald, Landwirtschaft und Natura-2000-Lebensräumen beachten.

Das enorme Potenzial von Renaturierung

Renaturierung dient zugleich dem Klimaschutz, der Klimaanpassung und der Gesundheit. Diese Mehrwerte sollten Kommunen bei Entscheidungen berücksichtigen und an Politik und Öffentlichkeit kommunizieren.

Elisabeth Marquard, Wolfgang Köck, Claudia Hornberg, Henriette Dahms


Die Autorinnen/Der Autor

Dr. Elisabeth Marquard, Prof. Dr. Wolfgang Köck, Prof. Dr. Claudia Hornberg und Dr. Henriette Dahms sind Mitglieder beziehungsweise wissenschaftliche Mitarbeiter des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU).


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