Nicht bei Miete

Der Abschluss eines Mietvertrages über eine Bestandsimmobilien ist ausschreibungsfrei. (OLG Schleswig vom 1. April 2010 – AZ 1 Verg 5/09)

Reine Mietverträge über Gebäude bedürfen nach Paragraf 100 Abs. 2 lit. h) GWB keiner vorherigen Ausschreibung. Demgegenüber sind Bauaufträge ausschreibungspflichtig. Im verhandelten Fall hatte ein Landkreis einen Mietvertrag für ein Bürogebäude über 25 Jahre abgeschlossen. Zusätzlich musste der Vermieter Umbaumaßnahmen für rund ein bis zwei Millionen Euro durchführen. Fraglich war daher, wie ein solcher gemischter Vertrag vergaberechtlich einzuordnen ist.

Das OLG Schleswig hat auf den Schwerpunkt des Auftragswertes abgestellt und eine Ausschreibungspflicht verneint. Denn der Wert des Mietanteils überstieg den des Bauanteils deutlich. Eine „Infizierung“ des Gesamtauftrages durch die Bauleistungen lehnt es ab. Ähnlich hatte vor Kurzem bereits der EuGH zu einem Verkauf von Geschäftsanteilen entschieden.

Ute Jasper / Jan Seidel