Neue Vergaberichtlinie

Ausnahmsweise gilt eine neue Vergaberichtlinie auch für ein bereits eingeleitetes Beschaffungsprojekt. (EuGH vom 11. Juli 2013 – AZ C-576/10)

Grundsätzlich ist das Vergaberecht anzuwenden, das gilt, wenn der Auftraggeber das Verfahren beginnt, so der EuGH. Das Datum der Auftragsvergabe sei regelmäßig nicht maßgeblich.

Ausnahme vom Grundsatz: Neue Vergaberichtlinie bei Vertragsänderungen

Der Europäische Gerichtshof formuliert jedoch eine Ausnahme von diesem Grundsatz: Verhandeln Auftraggeber und Bieter wesentliche Vertragsbestimmungen im Vergabeverfahren neu, kann eine zeitlich spätere Richtlinie anzuwenden sein. Dazu muss die Umsetzungsfrist zum Zeitpunkt der Neuverhandlung abgelaufen sein.

Ute Jasper / Jens Biemann

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