Wie Gemeinden beim Katastrophenschutz eingebunden sind

Wie läuft die Vorbereitung auf Hochwasser oder Stromausfall, wie sind Kommunen und Bevölkerung involviert? Zum Beispiel Bayern: Dort bündeln sich wesentliche Fragen der Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz in der Feuerwehrschule Geretsried. Fachbereichsleiter Johann Edbauer berichtet.

Gemeinden beim Katastrophenschutz
Ein Meilenstein für den Katastrophenschutz in Bayern: ein grenzübergreifendes Projekt mit Österreich für die gemeinsame Ausbildung der Feuerwehren zu Hochwasser und Starkregenereignissen. Foto: Adobe Stock/ Luftbildfotograf

Der Katastrophenschutz in Bayern wird nicht durch eine eigens dafür geschaffene Organisation sichergestellt. Er ist vielmehr eine struktur- und organisationsübergreifende Aufgabe, insbesondere der Allgemeinen Inneren Verwaltung.

Das Bayerische Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) regelt, dass im Ereignisfall die Katastrophenschutzbehörde den Einsatz leitet. Hierfür setzen die entsprechenden Behörden die sogenannten Führungsgruppen Katastrophenschutz (FüGK) ein. Die Feuerwehren, die freiwilligen Hilfsorganisationen mit ihren Einheiten im Rettungs-, Sanitäts- und Betreuungsdienst sowie die Landespolizei sind dabei die solide Basis. Im Katastrophenfall werden sie ebenso wie alle weiteren zur Katastrophenhilfe Verpflichteten und gegebenenfalls weitere herangezogene Helfer durch die Katastrophenschutzbehörde koordiniert.

Katastrophenschutz in Bayern

Die untersten Katastrophenschutzbehörden sind dabei die Landratsämter als staatliche Behörden und die kreisfreien Städte, die im übertragenen Wirkungskreis die Aufgaben im Katastrophenschutz wahrnehmen. Die Gemeinde selbst ist keine Katastrophenschutzbehörde. Allerdings nehmen die kreisangehörigen Gemeinden, die während einer Katastrophe ohne Verbindung mit der Kreisverwaltungsbehörde sind (Insellage), in dieser Zeit die Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde wahr.

Die Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FüGK und der Örtlichen Einsatzleiter erfolgt seit 1970 durchgängig zentral für ganz Bayern in Geretsried. Seit 1995 hat die Staatliche Feuerwehrschule Geretsried den Ausbildungsauftrag von der vormaligen Katastrophenschutzschule Bayern übernommen.

Lehrinhalte und Lehrgangsangebote werden ständig überarbeitet. Zum Beispiel Hochwasser: Um den immer häufiger werdenden Hochwasser- und Starkregenereignissen gerecht zu werden, wurden die Themen bereits 2008 in die Ausbildungsinhalte der Führungskräfte in Zusammenarbeit mit der Wasserwirtschaft aufgenommen. Ein Meilenstein bei diesem Thema war das grenzübergreifende INTERREG-Projekt für die gemeinsame Ausbildung der Feuerwehren zu Hochwasser- und Starkregenereignissen: unter Mitwirkung von Oberösterreich, dem Land Salzburg und dem Freistaat Bayern.

Vorgehen bei Unwetter und Stromausfall

Ergebnisse sind die Ausbildung von Multiplikatoren auf Stadt- und Landkreisebene sowie die öffentlich zugängliche Informationsplattform „Hochwasserwissen“. Die Multiplikatoren vermitteln nicht nur die Grundlagen für die Feuerwehren. Sie können auch bei Gemeinde- oder Landkreisveranstaltungen die Bürgerinnen und Bürger zum Thema Hochwasser, Starkregen und Eigenschutz sensibilisieren.

Die Gemeinden sind seit 20 Jahren in das Unwetterwarnsystem in Bayern eingebunden und werden über Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) unmittelbar informiert. Sie wirken auch als kreisangehörige Gemeinden an der Erstellung eines Katastrophenschutz-Sonderplans Unwetter durch die zuständige untere Katastrophenschutzbehörde mit.

Ein weiteres (Ausbildungs-) Thema in Geretsried ist ein flächendeckender Stromausfall. Die Konzepte dazu wurden bereits 2004 in einer mehrtägigen, bundesweiten Übung überprüft. Aus diesen Erkenntnissen und den nachfolgenden Übungen wurde die Bedeutung  eingebundener Gemeindeverwaltungen aufgezeigt.

Zentrale Rolle der Gemeinden

Die Gemeinden als allgemeine Sicherheitsbehörden haben den engsten Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern. Zuständig für die Daseinsvorsorge sind sie wichtige Ansprechpartner für die Katastrophenschutzbehörden, wenn es darum geht, behördliche Maßnahmen umzusetzen. Im Gegenzug erhalten die Gemeinden im Ereignisfall Unterstützung bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.

Um die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Landkreisen individuell zu optimieren, haben sich Schulungen durch die Kreisverwaltungsbehörden als sinnvoll erwiesen. Dabei werden Inhalte über eine Arbeitsstruktur in der Gemeindeverwaltung vermittelt, die auf den Krisenfall abgestimmt ist. Hierzu gehören die Lagedarstellung von Ereignissen, die Steuerung der Arbeitsabläufe und die Kommunikation zwischen den verschiedenen Behörden.

Gemeinsam für die Gefahrenabwehr

Eine besondere Stärke des bayerischen Katastrophenschutzrechts ist die Katastrophenhilfspflicht. Sie verpflichtet unter anderem alle Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern, alle Gemeinden, Landkreise und Bezirke sowie weitere Einrichtungen zur Unterstützung, wenn  eine konkrete Anforderung durch eine Katastrophenschutzbehörde erfolgt. Damit können im Bedarfsfall alle bayernweit verfügbaren Ressourcen bei den genannten Stellen zur Gefahrenabwehr mobilisiert werden.

Ausstattung und Strukturen des Katastrophenschutzes werden ständig weiterentwickelt und ergänzt. Ein Beispiel dafür ist aktuell das Konzept Katastrophenschutz Bayern 2025. Bestandteil ist hier neben der Beschaffung weiterer Einsatzmittel für den Katastrophenschutz auch die Sensibilisierung der Bevölkerung für Selbstschutzmaßnahmen.

Für die Gemeinden ist diese Sensibilisierung der Bevölkerung Herausforderung und Entlastung zugleich. Denn je besser sich die Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel auf Starkregen durch bauliche Maßnahmen und Vorratshaltung für kurzfristige Versorgungsengpässe vorbereiten, desto mehr Ressourcen und Freiräume haben die Gemeinden im Ereignisfall für weitere Einsatzschwerpunkte.

Eine Sensibilisierung kann bei Bürgerversammlungen durch Vorträge, durch Auslagen in öffentlichen Gebäuden oder durch Informationsveranstaltungen, zum Beispiel beim Tag der offenen Tür der örtlichen Feuerwehr, stattfinden. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Zuständigkeit der Gemeinden für Selbstschutz- und Selbsthilfemaßnahmen nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG).

(Selbst-) Verantwortung

Wenn die Katastrophe festgestellt oder unterhalb der Katastrophenschwelle bei koordinierungsbedürftigen Schadenslagen gearbeitet wird, erleichtert eine gut vorbereitete Zusammenarbeit zwischen der kreisangehörigen Gemeinde als Sicherheitsbehörde und dem Landratsamt als Katastrophenschutzbehörde die Unterstützung der betroffenen Bevölkerung erheblich. Hinweise auf die Möglichkeiten des Selbstschutzes und der Selbsthilfe erleichtern den Gemeinden ihre Aufgaben in der Daseinsvorsorge und ihre Tätigkeit als Sicherheitsbehörde. Deshalb ist Katastrophenschutz nicht nur eine Aufgabe der Allgemeinen Inneren Verwaltung, sondern ein gesamtgesellschaftliches Ziel.

Johann Edbauer


Der Autor

Johann Edbauer ist Fachbereichsleiter Katastrophenschutz an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried.


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