Baden-Württemberg macht einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung: Die meisten Städte und Gemeinden stellen ihre Systeme für Bauanträge ab Juli 2024 auf die Landesplattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ um. Der gesamte Prozess eines Bauantrags läuft dann künftig komplett digital nur noch über eine Plattform.
Künftig findet dann die gesamte Kommunikation mit den jeweiligen Baurechtsbehörden sowie die digitale Zustellung der Baugenehmigung über die neue Plattform statt. Das teilt das Landratsamt Hohenlohekreis in seiner Pressemitteilung mit. Das Virtuelle Bauamt (ViBa-BW) ist ab der Umstellung direkt über die Landingpage des ViBa-BW und dann der Auswahl des entsprechenden Landkreises oder der Stadt zu finden.
Mit der Einführung des ViBa-BW werden die bisherigen Antragsstrecken für die Bauantragsstellung auf „Service-BW“ eingestellt. Nach und nach stellen die Städte und Landkreise ihre Systeme um, so dass die Bauantragstellung in Baden-Württemberg demnächst nur noch digital über das Virtuelle Bauamt möglich sein wird.
Vollständige Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens
Hintergrund für die Umstellung auf das digitale Verfahren ist das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren. Dieses ist Ende November vergangenen Jahres in Kraft getreten und ermöglicht nun die vollständige Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens. Zusätzlich erfolgt seit dieser Gesetzesänderung die Antragstellung nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde, sondern direkt bei der unteren Baurechtsbehörde.
„Mit dem Virtuellen Bauamt können Antragsteller und Behörden künftig das komplette Verfahren medienbruchfrei digital durchlaufen – vom Bauantrag bis zur Baugenehmigung. Das spart Zeit, Geld und Nerven“, beschreibt Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, die Vorteile der Plattform.
Wichtig zu wissen: Für die digitale Antragstellung über das Virtuelle Bauamt wird zunächst ein Benutzerkonto (Bund ID für Privatpersonen oder ein Unternehmenskonto für Entwurfsverfasser) benötigt. Für die Einrichtung der entsprechenden Konten wird eine Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen empfohlen, da der Zugangscode per Post übermittelt wird. Diese Funktion gewährleistet ein gesichertes Postfach zur Kommunikation mit der Baurechtsbehörde.
red.