Verkauf vergabefrei

Der EuGH hat die strenge Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zur Ausschreibungspflicht von Grundstücksverkäufen durch Kommunen weitgehend relativiert. (EuGH vom 25. März 2010 – AZ C-451/08)

Im Jahr 2007 legte das OLG Düsseldorf mit seiner „Alhorn“-Entscheidung den Kommunen enge Fesseln an. Sie mussten ihre Grundstücksverkäufe europaweit ausschreiben, wenn sie damit zugleich städtebauliche Interessen verfolgten. Diese Rechtsprechung wurde jedoch von Beginn an kritisiert. Auch der Gesetzgeber wurde tätig, um die Folgen abzumildern. Ende 2008 legte das OLG Düsseldorf daher alle mit seiner Rechtsprechung verbundenen Fragen dem EuGH zur Prüfung vor.

Dem EuGH geht eine Vergabepflicht von Grundstücksverkäufen zu weit. Ihm zufolge ist das Vergaberecht nur dann an­wendbar, wenn sich der Investor einklagbar zu einer Bauleistung verpflichtet und diese der Gemeinde unmittelbar wirtschaftlich zugutekommt. Bloße städtebauliche Interessen im Rahmen einer Investorensuche genügen nicht. Ein Vergabeverfahren ist nur noch erforderlich, wenn die Gemeinde etwa die zu errichtenden Gebäude später selbst nutzen will.

Ute Jasper / Jan Seidel