Vergütung

Die Vorbereitung eines Angebotes durch den Bieter stellt noch keine nach VOF und HOAI zu vergütende Planungsleistung dar. (OLG Koblenz vom 20. Dezember 2013 – AZ 8 U 1341/12)

Verlangt der Auftraggeber vom Bieter „Lösungsvorschläge für Planungsleistungen“, die qualitativ und quantitativ über die branchenüblichen Bewerbungsleistungen hinausgehen, dann steht dem Bieter eine Vergütung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu.

Fordert der Auftraggeber lediglich die projektbezogene Präsentation des Angebotes vom Bieter, zum Beispiel durch die Abfrage von Konzeptideen, so kommt eine Vergütung nicht in Betracht. Im Zweifel muss der Bieter die Vergütungsfrage vorab mit dem Auftraggeber klären.

Die Entscheidung erging zwar zur alten Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) 2006. Sie ist wegen des gleichlautenden Gesetzestextes aber auch auf die aktuelle VOF 2009 übertragbar.

Ute Jasper / Jens Biemann