Soweit Belange des Denkmalschutzes auf Ebene des Bebauungsplans zugunsten von Windenergieanlagen zurückgestellt worden sind, muss dies auch im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung geschehen. (OVG Berlin-Brandenburg vom 3. Juli 2014 – AZ OVG 11 B 5.13)
Gegen die Nichterteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windenergieanlage, für die ein vorhabenbezogener Bebauungsplan bestand, klagte ein Windenergieanlagenbetreiber. Die Genehmigung war wegen der erheblichen Beeinträchtigung eines Denkmals verweigert worden. Diesen Einwand hatte die Denkmalschutzbehörde jedoch schon im Zuge des Bauleitplanungsverfahrens vorgetragen und war von der planenden Gemeinde in ihrer dortigen Abwägung zugunsten der Windenergie zurückgestellt worden. Das OVG Berlin-Brandenburg urteilte, soweit diese Abwägung fehlerfrei getroffen worden sei, ist die gemeindliche Bauleitplanung als vorrangig gegenüber dem denkmalschutzrechtlichen Umgebungsschutz zu erachten.
Die hier erfolgte Stärkung des Bauleitplanungsrechts gegenüber dem Denkmalschutzrecht kann als positives Zeichen für gemeindliche Bebauungspläne insbesondere im Bereich der Windenergie gewertet werden.
Dana Kupke / Manuela Herms
Die Autorinnen
Dr. Dana Kupke ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht bei der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft in Leipzig und unter anderem spezialisiert auf Fragen des Planungs-, Kommunal- und Umweltrechts. Dr. Manuela Herms ist ebenfalls Rechtsanwältin der Kanzlei am Standort Leipzig und vornehmlich im Energierecht tätig.