Selbstständiger Eigenbetrieb

Das Land Berlin darf keinen Gasnetzkonzessionsvertrag mit einer eigenen, unselbstständigen Verwaltungseinheit abschließen, die nicht als Eigenbetrieb im Sinne des Gesetzes qualifiziert werden kann. (LG Berlin vom 9. Dezember 2014 – AZ 16 O 224/14)

Dem Land Berlin wurde es gerichtlich untersagt, das Nutzungsrecht für den Betrieb des Gasversorgungsnetzes zu vergeben oder mit einem durch Umwandlung des Landesbetriebes Berlin Energie hervorgegangenen Unternehmen einen Gaskonzessionsvertrag abzuschließen. Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte die Kammer Zweifel angemeldet, dass die Berlin Energie bieterfähig ist im Sinne von Paragraf 46 Abs. 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), da es sich nicht um einen Eigenbetrieb im Sinne der gesetzlichen Vorschriften, sondern um einen unselbstständigen Teil der Senatsverwaltung handele. Weiterhin fehlten ein Finanzierungskonzept, ein ausreichend verbindliches, vergabefähiges Angebot und die Nachvollziehbarkeit der Bewertungsabschläge bei der Punktevergabe.

Die Urteilsbegründung steht noch aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; eine Berufung zum Kammergericht ist möglich.

Dana Kupke / Manuela Herms

Die Autorinnen

Dr. Dana Kupke ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht bei der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft in Leipzig und unter anderem spezialisiert auf Fragen des Planungs-, Kommunal- und Umweltrechts. Dr. Manuela Herms ist ebenfalls Rechtsanwältin der Kanzlei am Standort Leipzig und vornehmlich im Energierecht tätig.