Modernisierung des Brand- und Katastrophenschutzes: So schützt das Land Nordrhein-Westfalen seine Bevölkerung

Nordrhein-Westfalen modernisiert seinen Brand- und Katastrophenschutz umfassend. Die geplante Novelle des BHKG sieht klarere Zuständigkeiten vor, neue Planungsinstrumente, vereinfachte Verfahren für Kommunen, stärkere Leitstellen und bessere Rahmenbedingungen für das Ehrenamt vor – damit das Land auf künftige Krisen noch besser vorbereitet ist.

Modernisierung des Brand- und Katastrophenschutzes
Mit der Novellierung des BHKG will Nordrhein-Westfalen Leitstrukturen, Einsatzkoordination und ehrenamtliche Kräfte im Brand- und Katastrophenschutz zukunftsfest aufstellen. Foto: Adobe Stock/A-Quantix

Das Land Nordrhein-Westfalen modernisiert seinen Brand- und Katastrophenschutz. Ziel ist es, Strukturen auf den neuesten Stand zu bringen, die Leistungsfähigkeit zu optimieren und die Einsatzbereitschaft in Katastrophenfällen und bei Brandereignissen weiter zu verbessern.

Um dies zu erreichen hat die Landesregierung bereits im März 2026 einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) beschlossen. Die berichtet das Land Nordrhein-Westfalen in einer Mitteilung.

Nordrhein-Westfalen modernisiert seinen Brand- und Katastrophenschutz

In seiner bisherigen Fassung stammt das Gesetz aus dem Jahr 2016 und wurde seither nur punktuell geändert. Mit der Reform trägt die Landesregierung neuen Herausforderungen wie Extremwetterereignissen, komplexen Schadenslagen und den Erfahrungen aus dem Hochwasser 2021 Rechnung.

Zentrale Grundlage vieler Änderungen ist der Bericht „Katastrophenschutz der Zukunft“, den das vom Minister des Innern berufene Kompetenzteam Katastrophenschutz erarbeitet hat. Außerdem fließen weitere Erfahrungen aus der praktischen Handhabung des Gesetzes ein. 

„Wir haben aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre gelernt“, betont der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul. „Mit der Reform schaffen wir jetzt endlich klare Strukturen, stärken den Katastrophenschutz und modernisieren gleichzeitig den Brandschutz. Ziel ist ein System, das in Krisen schnell, zuverlässig und kompetent hilft – Land, Kreise und Kommunen Hand in Hand.“

Das Land stärkt die Strukturen beim Katastrophenschutz und verbessert die Vernetzung

Vor dem Hintergrund zunehmender Extremwetterlagen wird der Katastrophenschutz grundlegend weiterentwickelt. Erstmals wird eine zentrale Landesstelle für Katastrophenschutz gesetzlich verankert. Darüber hinaus ist das Land künftig verpflichtet, ein Katastrophenschutzlager vorzuhalten, um im Ernstfall wichtige Materialien schnell bereitstellen zu können. Das Land erstellt zukünftig außerdem einen Landeskatastrophenschutzbedarfsplan sowie einen Rahmenwarnplan.

Auch auf kommunaler Ebene kommt es zu einer Präzisierung der Strukturen. Künftig sollen Beginn und Ende eines Katastrophenfalls ausdrücklich festgestellt werden. Instrumente wie die Katastrophenschutzbedarfsplanung und eine kommunale Warnplanung werden im Gesetz verankert, um eine zielgerichtete Vorbereitung auf mögliche Schadenslagen vor Ort sicherzustellen. Auch die interkommunale Zusammenarbeit soll ausgebaut werden.

Für Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Bürgermeister wird eine neue Pflichtfortbildung etabliert. Innerhalb des ersten Amtsjahres sollen sie eine Schulung im Katastrophenschutz absolvieren, um im Ernstfall sicher entscheiden zu können.

Die Modernisierung des Brandschutzes wirkt sich auch auf Kommunen aus

Neben dem Katastrophenschutz passt das Land auch der Brandschutz an veränderte Anforderungen an. Die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren soll sich künftig noch stärker an den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten orientieren. Eine zentrale Bedeutung kommt dabei der Brandschutzbedarfsplanung zu.

Auch eine Vereinfachung der Verfahren für die Kommunen ist vorgesehen. Kreisangehörige Gemeinden brauchten bisher eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung, falls sie in ihrem Brandschutzbedarfsplan kein hauptamtliches Personal für die Aufgabenwahrnehmung vorgesehen hatten. In Zukunft genügt dagegen eine Vorlage bei der nächsthöheren Aufsichtsbehörde. Eine Genehmigung ist nicht mehr notwendig. Das Verfahren für Städte und Gemeinden wird somit deutlich verschlankt.

Die Regelungen zu Werkfeuerwehren werden weiterentwickelt und flexibler ausgestaltet. Künftig sollen Betreiber von Industrieparks stärker einbezogen werden können. Genehmigungsverfahren sollen gebündelt und somit beschleunigt werden.

Das Land Nordrhein-Westfalen will die Leitstellen stärken und das Ehrenamt fördern

Das Gesetz stellt sicher, dass Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft über leistungsfähige, moderne Leitstellen verfügt. Diese sollen verstärkt die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um Einsätze schneller und effizienter zu koordinieren. Es ist vorgesehen, dass die kommunalen Aufgabenträger die einheitliche Leitstelle für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungswesen gemeinsam betreiben können.

Das Ehrenamt bildet ein zentrales Fundament des Brand- und Katastrophenschutzes in Nordrhein-Westfalen. Der Großteil der Einsatzkräfte ist freiwillig in Feuerwehren und Hilfsorganisationen aktiv. Daher sieht der Gesetzentwurf vor, die Rahmenbedingungen für dieses Engagement weiter zu verbessern und die Bedeutung des ehrenamtlichen Einsatzes ausdrücklich zu stärken.

Red.

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