Kommunale Auftraggeber dürfen auch in regulierten Bereichen mit eingeschränktem Risiko vergabefreie Konzessionen erteilen. (EuGH vom 10. September 2009 – AZ C-206/08)
Die Vergabe von Konzessionen ermöglicht es Gemeinden, Dienstleistungen ohne Vergabeverfahren zu erlangen. Wichtigstes Merkmal einer Konzession ist die Übernahme des wirtschaftlichen Risikos. Dieses Merkmal war bislang gerade im Abwasser- und Trinkwasserbereich umstritten, in dem der Fall des EuGH spielt. Denn hier bestehen öffentliche Abgaben und Gebühren sowie Anschluss- und Benutzungszwänge.
Diese öffentlich-rechtliche Ausgestaltung steht nach dem EuGH einer Konzession jedoch nicht entgegen. Zwar ist hier das wirtschaftliche Risiko von vornherein stark eingeschränkt. Für eine Konzession reicht es aber aus, dass dieses eingeschränkte Risiko ganz oder zum wesentlichen Teil auf den Konzessionär übertragen wird. Die Entscheidung des EuGH könnte sich auch auf die strenge deutsche Rechtsprechung zur Altpapierentsorgung auswirken.
Ute Jasper / Jan Seidel